Fristen aus der RED III verstreichen

BWE

Nach wie vor hat die Koalition das seit längerem verhandelte PV Paket I nicht auf den Weg gebracht. Deshalb drohen entscheidende Fristen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zu verstreichen.

Bärbel Heidebroek, Präsidentin Bundesverband WindEnergie: „Wir appellieren an die Koalition jetzt endlich das parlamentarische Verfahren zum PV Paket I abzuschließen und dieses wichtige Gesetzespaket zu beschließen. Dies ist insbesondere erforderlich, um die Anerkennung der bestehenden Windenergiegebiete als Beschleunigungsgebiete gemäß RED III sicher zu stellen. Diese Umsetzung muss bis 21. Mai erfolgt sein.“

Ist bis dahin kein entsprechendes Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ist eine Anerkennung von Bestandsgebieten als Beschleunigungsgebiete nicht mehr möglich. Stattdessen müssten die Planungsträger in einem komplexen Verfahren die Beschleunigungsgebiete neu ausweisen. Jedes bestehende Windenergiegebiet müsste dann nach den Kriterien der RED III neu angepackt werden. Der daraus resultierende bürokratische Aufwand würde den Planungsträgern in Kommunen und Ländern aufgeladen. Wo Planungsträger bestehende Windenergiegebiete nicht neu planen, wird ab Mitte 2025 – wenn die EU-Notfallverordnung ausläuft – in diesen Gebieten altes Genehmigungsrecht gelten. Dadurch kann es in einem Planungsraum dann sowohl alte Windenergiegebiete als auch neue Beschleunigungsgebiete geben. In einem solchen Fall müssten Projektträger und Behörden unterschiedliche Genehmigungsprozesse umsetzen. „Es wäre unglaublich, wenn die Koalition ein solches Chaos herbeiführt“, so Bärbel Heidebroek.

Der BWE fordert zudem mit dem PV-Paket die Verlängerung der nationalen Umsetzung der EU-Notfallverordnung zu beschließen, um auch hier einen Fadenriss zu vermeiden.

Quelle: BWE e.V., 10.4.2024
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