Die Abstände für Windenergieanlagen ergeben sich keineswegs willkürlich. Vielmehr errechnen sie sich auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm. Die dort enthaltenen Richtlinien stellen sicher, dass Beeinträchtigungen für Anwohner und Umwelt verhindert werden. Sie gelten nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für andere schallemittierende Infrastrukturen und industrielle Bauvorhaben”, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie