Albers: Etablierte Richtlinien zur Berechnung von Abständen zu Windenergieanlagen sichern Umsetzung der Energiewende

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Die Diskussion rund um die Abstandsregelung für Windenergieanlagen an Land im Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes geht weiter. Während der Bundeswirtschaftsminister die Regelung gestern erneut verteidigte, verweist Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, auf das Vorhandensein etablierter Regelungen. Problematisch sei vor allem, dass die geplante Regelung auch auf sogenannte Repowering-Projekte angewendet würde. Dann seinen viele gut akzeptierte Flächen betroffen.

“Die Abstände für Windenergieanlagen ergeben sich keineswegs willkürlich. Vielmehr errechnen sie sich auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm. Die dort enthaltenen Richtlinien stellen sicher, dass Beeinträchtigungen für Anwohner und Umwelt verhindert werden. Sie gelten nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für andere schallemittierende Infrastrukturen und industrielle Bauvorhaben”, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

“Unter dem Deckmantel der Akzeptanzförderung pauschale Abstandsregelungen einzuführen, ist der falsche Weg. Es gibt bessere Ansätze für Akzeptanz von Windenergieprojekten. Die angekündigte Abstandsregelung hilft nicht dem kleinen Mann, sondern bedroht die erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende und macht eine Erreichung des 65% Ziels unmöglich, wie das Umweltbundesamt noch einmal betont hat. Nach dem Beschluss des Klimaschutzgesetzes am vergangen Freitag braucht es einen starken Fokus auf den erforderlichen Zubau der Erneuerbaren. Besonders das Repowering von Windenergieanlagen auf akzeptierten Bestandsflächen darf dabei nicht unter die 1000 Meter-Regelung fallen“, so Albers weiter.

Hintergrund:

Bei der Immissionsprognose wird der lauteste Betriebszustand zu Grunde gelegt. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind für Windenergieanlagen genauso wie für andere Gewerbeanlagen in der TA Lärm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen. Für die Umsetzung des Schallimmissionsschutzes ist eine Vorgabe von pauschalen Abständen zwischen emittierender Anlage und Immissionsort nicht erforderlich und auch nicht zielführend. Weitere Informationen: BWE-Infopapier – Schall aus Windenergieanlagen

Quelle: BWE e.V., 20.11.2019
www.wind-energie.de

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