§ 6 EEG regelt, dass Standortkommunen durch eine freiwillige Zahlung von Betreibern in Höhe von 0,2 Cent je vergüteter Kilowattstunde an der Stromerzeugung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt werden können
Schlagwort: Standortkommunen
März 11
Windbranche liefert: Ausschreibungsvolumen voll ausgeschöpft
. Wenn die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Bereitstellung von Flächen erleichtert und die Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durchsetzt, wird die Zahl der Neugenehmigungen weiter stärker steigen können
Dez. 20
EEG-Entwurf: Koalitionskompromiss lässt Windenergie nicht durchstarten
2021 wird das entscheidende Jahr der Energiewende. Ein Jahr vor dem Atomausstieg und angesichts erster Abschaltungen bei der Kohleverstromung braucht es einen deutlichen Zubauschub für alle Erneuerbaren Technologien