Zum Kampf gegen den Klimawandel müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden!

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)Aktiver Klimaschutz ist wegen der derzeitigen Rahmenbedingungen chancenlos – Warum wir eine andere Regierung brauchen

23 Jahre internationaler Klimakonferenzen von Rio bis Paris haben zu der Erkenntnis geführt, dass der Klimawandel nur zu stoppen ist, wenn die Klimagas-Emissionen aus Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Verfahrenstechnik vollständig beendet werden.

Klimaorientiertes Wirtschaften muss zur Regel werden!

Doch: Wirtschaftsunternehmen, die klima-orientiert arbeiten, werden durch gewinn-orientierte Konkurrenzunternehmen verdrängt

Ist das ein Naturgesetz? Ist dies ein Grundübel des „Kapitalismus“ oder des „freien Marktes“? Müssen wir uns zur Beantwortung dieser Fragen auf sozialkritische Diskussionen einlassen?

Nein – die Antwort ist einfacher!

Gewinn-Erzielung ist in der Tat die Voraussetzung für das Bestehen und Wachsen eines Wirtschaftsunternehmens. Aber womit Gewinne gemacht werden, entscheidet nicht   „Die unsichtbare Hand des Marktes“,   auf die sich FDP oder AfD so gerne berufen.

Entscheidend sind vielmehr die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die werden in einer Demokratie vom Parlament verabschiedet. Letztlich entscheiden also Menschen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Beispiele für wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen im Energiesektor

Welche Macht die gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickeln, sei an zwei Beispielen demonstriert:

Ein Negativbeispiel:   Ohne das Bundesberggesetz vom 13.08.1980 (bzw. seine Vorgängergesetze) könnte kein Grundbesitzer gezwungen werden, seinen Grundbesitz aufzugeben, damit dort Braunkohle abgebaut werden kann. Erläuterung: In Paragraf 3 dieses Gesetzes wird bestimmt, dass Braunkohle und Steinkohle nicht dem Eigentümer des Grundstückes gehören.

Ein Positivbeispiel:   Ab 1.1.1991 wurden die Betreiber der Stromnetze mit dem „Stromeinspeisungsgesetz“ gesetzlich verpflichtet, Solarstromanlagen, Windanlagen und andere EE-Anlagen an ihr Stromnetz anzuschließen und den eingespeisten Strom auch zu bezahlen. Ohne dieses (oder ein entsprechendes) Gesetz gäbe es bis heute keine netzgekoppelten Solar- oder Wind-Anlagen in Deutschland.

Die Verschlimmerung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Energiewende unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel

Die vorbildlichen rot/grünen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (das EEG 2000) hätten nach dem Regierungswechsel 2005 durch Schwarz/Rot und Schwarz/Gelb (jeweils unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel) weiterentwickelt werden müssen.

Wichtige Planungserfordernisse waren und sind immer noch:

  • Für jedes fossile oder atomare Kraftwerk, das endgültig stillgelegt werden soll, müssen vorher dezentrale Stromspeicher errichtet werden, die in ihrer Summe die gleiche Leistung wie das stillzulegende Kraftwerk erbringen können.
  • Langzeitspeicher müssen mehrere Wochen Schwachwind und trübes Wetter überbrücken können.

Doch anstatt den rasch zunehmenden Anlagen aus Wind- und Sonnenenergie die notwendigen Stromspeicher zur Seite zu stellen, wurde das jährliche Ausbautempo für Sonnen- und Windenergie durch „Deckel“ und einengende „Ausbaupfade“ und durch brutale Verminderung der Einspeisevergütung auf etwa ein Fünftel reduziert. Und es wurden sogar zusätzliche Fernübertragungsleitungen installiert, um bei Schwachwind- und bedecktem Himmel Ersatzstrom aus den vorhandenen Fossilkraftwerken (die nach dem Willen der Bundesregierung nicht stillgelegt werden sollen) überallhin verkaufen zu können.

Die Bedeutung der Bundestagswahl 2017 für den Klimaschutz

Klimaschutz verlangt eine grundlegende Umkehr, eine tiefgreifende Änderung vieler gesetzlicher Rahmenbedingungen – nicht nur die vorstehend genannten. Dafür ist der Gesetzgeber, d.h. das Parlament verantwortlich, das am 24. September neu gewählt wird.

Die Notwendigkeit eines raschen Umstiegs der Energiebereitstellung auf Solar- und Windenergie sowie Stromspeicher im Kampf gegen den Klimawandel wird von  CDU / CSU, SPD und FDP  nicht beachtet. Die Notwendigkeit eines Umstiegs vom Verbrennungsmotor auf emissionsfreie Fahrzeugantriebe wird gedanklich weit in die Zukunft verschoben. Im Kanzlerduell verstieg sich Angela Merkel sogar zu der unsinnigen Behauptung, ohne den Diesel könne Deutschland seine Klimaziele nicht erreichen. Dem wurde von Ihrem Herausforderer Martin Schulz (SPD) nicht widersprochen. Beide sind offenbar an diesem Thema nicht interessiert. Damit fehlt ihnen die wichtigste Voraussetzung, den Kampf gegen den Klimawandel überhaupt zu organisieren.

Wer sich wegen des Klimawandels Sorgen macht, sollte deshalb die Parteien:  CDU / CSU, SPD und FDP  weder mit seiner Erst- noch mit seiner Zweitstimme wählen.
PS:   Da die   A f D   sogar das Pariser Klimaabkommen kündigen will, muss sie hier auch noch genannt werden.

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), 6./8.9.2017
www.sfv.de

mehr Klimawandel / Energiewende muss Thema Nr. 1 im Wahlkampf sein!

s. Antworten der Parteien auf die energiepolitischen Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017

vgl. Windkraftbranche setzt auf Bundestagswahl

s. BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk zum Ergebnis der Bundestagswahl:

vgl. Neue Fake News Kampagne der INSM gegen Erneuerbare Energien

s. Wählen Sie die Energiewende!

s.Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land