Zur Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes im Bundeskabinett erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW):

Aktuelles Pressestatement des Bundesverbandes Solarwirtschaft

„Es ist gut, dass nach dem Atomausstieg nun auch der Kohleausstieg gesetzlich fixiert wird. Wer A sagt, muss aber auch B sagen und rechtzeitig für klimafreundliche Alternativen sorgen. Es ist unbestritten, dass Solarenergie dabei eine entscheidende Rolle zukommt. Zur Umsetzung der Klimaschutzziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke muss ihr Ausbau nun schnell vervielfacht werden. Längst überfällig ist dabei der Fall des 52 GW-Förderdeckels für die Photovoltaik im EEG. Die Entdeckelung duldet keinen Aufschub mehr, da bereits im April mit einem Erreichen der 52 Gigawatt-Marke gerechnet werden muss und ohne Förderung kaum noch neue Solardächer errichtet werden. Wird diese Zusage weiter verschleppt oder als Verhandlungspoker missbraucht, wird nach dem Markteinbruch bei der Windkraft auch der Photovoltaik-Markt in Deutschland weitgehend zum Erliegen kommen. Auch ein nur vorübergehendes Aussetzen der Förderung hätte gravierende Auswirkungen für die Branche mit ihren rd. 30.000 Beschäftigten und die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik.“

Eigentlich war die Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels im Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits zum Jahresende 2019 vom Bundeskabinett im Rahmen der Beschlüsse zum Klimaschutzprogramm 2030 zugesagt worden. Der BSW fordert die umgehende Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Beseitigung des Solardeckels mittels einer Fraktionsinitiative im Bundestag unter Nutzung eines „Omnibusgesetzes“. Nur so könne der Deckel noch rechtzeitig fallen und ein Markteinbruch vermieden werden.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 29.1.2020
www.solarwirtschaft.de 

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