
In der Stellungnahme äußert sich der LEE NRW zur 3. Änderung des LEP NRW, welcher vorsieht den Ausbau der Solarenergie auf landwirtschaftlichen Flächen zu beschränken. Der Verband spricht sich klar dafür aus, die künstliche Beschränkung wieder aus dem Entwurf zu streichen.
Der LEE NRW kritisiert, dass der Solarenergieausbau auf der Freifläche durch die Änderungen des LEP ausgebremst wird und den Projektierern die Planungssicherheit genommen wird – so ist vorgesehen, dass ein Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen bis 2030 nur noch möglich ist, bis eine Leistung von 7,1 GW im Vergleich zu 2022 zugebaut wurde. Ab 2031 sollen es dann 15,7 GW. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem der Ausbau auf Dachflächen bundesweit zurückgeht. Die Beschränkung wird daher als nicht zielführend angesehen, ebenso wie die Aufteilung in einen Zeitraum vor 2031 und einen Zeitraum danach.
Änderungen zur Nutzung von Kraftwerksstandorten und Brachflächen für die Erneuerbaren Energien werden gutheißen. Die Änderungen zu Bauanlagen im Außenbereich dürfen nicht dazu führen, dass die Flexibilisierung der Bioenergie in NRW zum Erliegen kommt.
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 30.6.2025
www.lee-nrw.de
s. RED III Teilumsetzung: Unbefriedigend und mit Anpassungsbedarf
Angebot: Verkauf von 90 Gwh/a Grünstrom per PPA aus einem Solarpark in Deutschland
s. BNetzA bleibt erneut Ausschreibungsergebnisse schuldig
s. Referentenentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG): BEE fordert mehr Klarheit
s. 1 Million Steckersolargeräte in Betrieb
s. Ausbau der Solarenergie: Viele neue Agri-PV-Projekte in ganz Nordrhein-Westfalen
Solarparks und Solaranlagen gesucht
s. BWE lehnt Initiative von Mecklenburg-Vorpommern ab
Kaufangebot Solaranlagen von ca. 100 – 750 kWp
s. Jetzt Windenergieausbau weiter vorantreiben – Windbranchentag Schleswig-Holstein 2025: Neuer Teilnehmerrekord mit über 700 Gästen