Projektierung Vestas Windpark
greenfield Projekt Windenergie
Schlagwort: Projektentwickler
Juli 30
Beteiligung an einer Windparkprojektentwicklung
Juni 18
Windenergie-Report Deutschland 2017 erschienen
»Die Stromproduktion mit Windenergieanlagen – onshore und offshore – ist in unserem Energieversorgungssystem nicht mehr wegzudenken. Ein Drittel der Bruttostromerzeugung 2017 stammt aus erneuerbaren Energiequellen, davon knapp die Hälfte (16 Prozent) aus Windenergieanlagen an Land und auf See. Jetzt gilt es, den Ausbau kontinuierlich fortzusetzen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in ein Energieversorgungssystem der Zukunft zu schaffen«, fasst Prof. Dr. Kurt Rohrig, Herausgeber des neu erschienenen »Windenergie Report Deutschland 2017« des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik in Kassel, die Bedeutung der Windenergie für die energiewirtschaftliche Zukunft zusammen.
Nov. 02
2. Internationales Bürgerwindsymposium 2017
Beim 2. Internationalen Bürgerwindsymposium treffen sich heute auf Einladung der World Wind Energy Association (WWEA) sowie des LEE NRW rund 100 Experten und Praktiker aus 20 Ländern in Bonn. Neben aktuellen Fragen zum Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und zur Bürgerenergieentwicklung in NRW bildet der internationale Austausch über Chancen und Perspektiven von Bürgerenergiegesellschaften einen Schwerpunkt der Veranstaltung.
Laut ersten Ergebnissen der neuen Bürgerwind-Studie von WWEA und LEE NRW verfehlt das gegenwärtige EEG 2017 deutlich das Ziel, die Akteursvielfalt zu erhalten. So dominierten in den bisherigen Ausschreibungsrunden wenige große Projektentwickler den Markt, die von der EEG-Sonderregeln für Bürgerenergieprojekte Gebrauch machten. Kleine Akteure aus lokalen Bürgerzusammenschlüssen gingen dagegen nahezu leer aus. Experten machen für dieses Versagen in erster Linie die unzureichende Definition von Bürgerenergie im EEG verantwortlich, die unter anderem nur willkürlich auf Stimmrechte abzielt. Dabei werden andere wichtige Aspekte, wie tatsächliche Geschäftsanteile und Beteiligung an der Gewinnausschüttung, nicht berücksichtigt. Die Veranstalter fordern deshalb eine klarere Definition von Bürgerenergie in das EEG aufzunehmen, bei der auch längere Haltefristen der Projekte und ein größerer Teilnehmerkreis zur Bedingung gemacht werden. Zudem sollte für bürgergetragene Projekte mit maximal drei Anlagen eine EU-rechtskonforme De-Minimis-Regelung greifen, die die Projekte von der Ausschreibung ausnimmt.