ENTWURF DER NEUEN BAUORDNUNG BRINGT WIND, SOLAR UND WÄRME VORAN

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt die „energetischen“ Neuerungen für die geplante Novelle der Landesbauordnung, da so der landesweite Ausbau Erneuerbare Energien beschleunigt wird.

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt die „energetischen“ Neuerungen für die geplante Novelle der Landesbauordnung, da so der landesweite Ausbau Erneuerbare Energien beschleunigt wird.

Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
hat den Entwurf für die Novelle der Landesbauordnung vorgelegt. Eine Reihe von vorgeschlagenen Neuerungen wird nach Einschätzung des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) den landesweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien „deutlich erleichtern und beschleunigen“.

„Nachdem die Landesregierung mit dem gestrigen Entwurf zum Landesentwicklungsplan planungsrechtlich zentrale Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Wind- und Solarenergie aus dem Weg räumen will, setzt sie diesen Weg mit der Novelle der Landesbauordnung erfreulicherweise konsequent fort“, kommentiert LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel die vom Landeskabinett beschlossenen Änderungen.

Folgende Änderungen, die in der Landesbauordnung vorgesehen sind, bewertet der LEE NRW als „wegweisend und vernünftig“:

• Ab 2024 soll für Windenergieanlagen nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren, sondern das sogenannte vereinfachte Verfahren gelten. Eine aus Sicht des LEE NRW sehr sinnvolle Neuerung. Zudem soll eine einheitliche Stelle für das bauaufsichtliche Verfahren und alle sonstigen Zulassungsverfahren für Erneuerbare Energien zuständig sein. Diese Änderungen helfen, Bürokratie abzuschaffen und beschleunigen zusammen mit der vorgesehenen Digitalität die Genehmigungsverfahren. Weiterhin wichtig für den Windsektor: Bis auf wenige Ausnahmen werden im sogenannten Außenbereich die bisherigen Abstandsflächen für Windenergieanlagen wegfallen. Außerdem wird der Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen wie in Schleswig-Holstein von 0,5 H (H= Höhe der Windenergieanlage) auf 0,3 H reduziert. Das bedeutet, dass eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 180 Metern nicht mehr einen Abstand von 90, sondern nur noch von 60 Metern zum nächsten Grundstück einhalten muss. Dadurch gewinnen die Projektentwickler mehr Flexibilität bei der Positionierung der einzelnen Anlagen.

• Auch für die anstehende Wärmewende hat die Landesregierung richtige Schritte eingeleitet: Bisherige Abstandsflächen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen zu Nachbargrundstücken und -häusern werden reduziert. Vor allem in Reihenhaussiedlungen hatten die bisherigen Regelungen die Ausbaupotentiale erheblich eingeschränkt.

• Die von den Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Einführung einer Solarpflicht wird Wirklichkeit: Die Solardach-Pflicht gilt ab 1. Januar 2024 für öffentliche Liegenschaften und gewerbliche Gebäude sowie in einem weiteren Schritt ab 1. Januar 2025 auch für Privatgebäude. Eine wichtige Neuerung: Denn auf weniger als 10 Prozent der Dächer in NRW sind derzeit Photovoltaik– bzw. Solarthermieanlagen installiert. Die Solar-Pflicht wird helfen, dass es noch mehr Tempo beim Ausbau der Solarenergie geben wird.

LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel: „Es ist gut zu sehen, dass die Landesregierung ihre To-Do-Liste konsequent abarbeitet, um so die gesetzlichen Voraussetzungen für den dringend notwendigen Ausbau-Turbo Erneuerbarer Energien zu schaffen.“

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 7.6.2023
www.lee-nrw.de

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