BÜRGERENERGIEGESETZ GARANTIERT LOKALE WERTSCHÖPFUNG

LEE NRW

Der Landtag hat das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtend an den Erträgen aus Windenergieprojekten beteiligt werden.

Der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW), Hans-Josef Vogel, zeigt sich zufrieden mit der verabschiedeten Fassung des Gesetzes. „Als früherer Bürgermeister von Arnsberg weiß ich, wie wichtig Beteiligung für die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort ist. Beteiligungsmöglichkeiten gab es vielerorts schon länger, jetzt werden solche Beteiligungen verbindlich.“ Vogel sieht in dem neuen Bürgerenergiesetz eine gute Chance, damit die Städte und Gemeinden im Land ihre „Hoheitsaufgabe Klimaschutz“ besser erfüllen können.

Der LEE NRW hatte im parlamentarischen Anhörungsverfahren an mehreren Punkten Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf gefordert. So sollte die Vereinbarung, die in der Regel zwischen einem Projektentwickler und der Kommune geschlossen wird, möglichst viele Beteiligungsoptionen wie beispielsweise eine direkte finanzielle Beteiligung, die Gewährung von Nachrangdarlehen oder Bürgerstromtarife im Sinne der Bürger vor Ort enthalten. So können sich Anwohnerinnen und Anwohner in den meisten Fällen künftig direkt an einem Windpark finanziell beteiligen.

Kommt eine solche Einigung nicht zustande, garantiert das Gesetz alternative Beteiligungsmethoden. Dazu der LEE NRW-Vorsitzende Vogel: „Das Gesetz hat für solche Fälle einen guten Mittelweg gefunden. Allerdings erwarte ich, dass diese Rückfalloption die Ausnahme bleibt, weil sich Kommunen und Vorhabenträger auf ein Beteiligungsmodell im besten Sinne der Bürgerinnen und Bürger und einer schnellen Projektumsetzung einigen. Die Kommunen sollten dabei im Sinne des gebotenen rechtzeitigen Klimaschutzes immer zügig handeln.“

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 15.11.2023
www.lee-nrw.de

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