Wir sehen im ersten Halbjahr 2024, dass das Repowering endlich in Schwung kommt.
Schlagwort: Repowering-Projekte
Dez. 21
POSITIVER ERSTER SCHRITT: 1.000 METER-ABSTAND BEIM REPOWERING WIRD ABGESCHAFFT
Der gemeinsame Gesetzesentwurf sieht in einem ersten Schritt die Abschaffung des umstrittenen 1.000-Meter-Mindestabstandes für Repowering-Projekte vor. Damit entfällt beim Ersatz älterer gegen modernere, effizientere Windenergieanlagen künftig der pauschale Mindestabstand, der bisher viele der sinnvollen Repowering-Vorhaben verhindert hat
Juli 31
Halbjahreszahlen Windenergie an Land: Zubau trotz deutlichem Anstieg zu gering – Knoten bei Genehmigung lösen, Repowering-Strategie umsetzen!
Ausbau und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land erholen sich auf niedrigem Niveau.
Zubau bleibt im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland mit 591 MW oder 178 Anlagen weiterhin deutlich zu niedrig.
Konsequenter Abbau von Genehmigungshürden und Flächenbereitstellung sind notwendig für Einhaltung der Klimaschutzziele und nachhaltige, wirtschaftliche Erholung von COVID-19-Krise.
Repowering-Strategie mit dem Ziel der Kosten- und Flächeneffizienz sowie der Akzeptanzsicherung muss schnellstmöglich vorgelegt und umgesetzt werden.
Nov. 20
Albers: Etablierte Richtlinien zur Berechnung von Abständen zu Windenergieanlagen sichern Umsetzung der Energiewende
Die Abstände für Windenergieanlagen ergeben sich keineswegs willkürlich. Vielmehr errechnen sie sich auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm. Die dort enthaltenen Richtlinien stellen sicher, dass Beeinträchtigungen für Anwohner und Umwelt verhindert werden. Sie gelten nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für andere schallemittierende Infrastrukturen und industrielle Bauvorhaben”, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie
März 20
Analyse der Ausschreibungsergebnisse Windenergie an Land für NRW – Gebotstermin 1. Februar 2018
In der 4. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen (WEA) an Land mit dem Gebotstermin vom 1. Februar 2018 wurden aus NRW 32 Gebote eingereicht. Davon erhielten 12 Bieter einen Zuschlag. Anders als in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden dominierten dieses Mal nicht die Bürgerenergieprojekte – zumindest was die eingereichten Gebote betrifft. Lediglich acht Projekte nutzten die besonderen Teilnahmebedingungen für Bürgerenergiegesellschaften (BEG), wovon immerhin sieben einen Zuschlag erhielten und damit zu mehr als die Hälfte zur bezuschlagten Leistung beitrugen. Schaut man sich die BEG-Projekte jedoch genauer an, muss man feststellen, dass es sich im Grunde lediglich um drei Projekte handelt: Einen Windpark mit vier Anlagen in der Gemeinde Gescher, einen Windpark mit fünf WEA in Hürtgenwald und eine Einzelanlage in Münster-Handorf. Bei den Zuschlägen der Nicht-BEG-Projekte handelt es sich um zwei Einzelanlagen in Herzebrock-Clarholz und Mönchengladbach sowie zwei Repowering-Projekte in Lichtenau und Münster-Nienberge.