Analyse der Ausschreibungsergebnisse Windenergie an Land für NRW – Gebotstermin 1. Februar 2018

Link zur Startseite der EnergieAgentur.NRW In der 4. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen (WEA) an Land mit dem Gebotstermin vom 1. Februar 2018 wurden aus NRW 32 Gebote eingereicht. Davon erhielten 12 Bieter einen Zuschlag. Anders als in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden dominierten dieses Mal nicht die Bürgerenergieprojekte – zumindest was die eingereichten Gebote betrifft. Lediglich acht Projekte nutzten die besonderen Teilnahmebedingungen für Bürgerenergiegesellschaften (BEG), wovon immerhin sieben einen Zuschlag erhielten und damit zu mehr als die Hälfte zur bezuschlagten Leistung beitrugen. Schaut man sich die BEG-Projekte jedoch genauer an, muss man feststellen, dass es sich im Grunde lediglich um drei Projekte handelt: Einen Windpark mit vier Anlagen in der Gemeinde Gescher, einen Windpark mit fünf WEA in Hürtgenwald und eine Einzelanlage in Münster-Handorf. Bei den Zuschlägen der Nicht-BEG-Projekte handelt es sich um zwei Einzelanlagen in Herzebrock-Clarholz und Mönchengladbach sowie zwei Repowering-Projekte in Lichtenau und Münster-Nienberge.

Aufgrund der geänderten Regelungen konnten sich auch BEG-Projekte nur bei Vorliegen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)- an der Ausschreibung beteiligen, weshalb die bezuschlagten Anlagentypen im Anlagenstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) verzeichnet sind. Hier zeigt sich für NRW ein etwas anderes Bild als für Gesamtdeutschland: In NRW ist Enercon klarer Gewinner der 4. Ausschreibungsrunde – an 13 von 18 Standorten sind Enercon-Anlagen vorgesehen. Bei den übrigen fünf bezuschlagten WEA handelt es sich um eine Nordex N117 sowie um vier Vestas V126. Im Vergleich dazu waren im gesamten Bundesgebiet mehr Vestas-Anlagen (78) als Enercon-Anlagen (70) erfolgreich.

Wie die FA Windenergie an Land feststellte, liegt die Erfolgsquote der Zuschläge in NRW bei 37,5 Prozent. Mit den 12 Zuschlägen bei 32 Geboten wurden allerdings immerhin 43,5 Prozent der eingereichten Leistung bezuschlagt. Im deutschlandweiten Vergleich stellt die Quote jedoch den zweitschlechtesten Wert dar. Lediglich Baden-Württemberg mit rund 40 Prozent bezuschlagter Leistung liegt dahinter. (Vgl. Tab. 10, Analyse FA Windenergie: 4. Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land, Februar 2018).

Es stellt sich die Frage nach den Gründen. Auffällig ist, dass die mittlere Leistung der Zuschlagsmenge in NRW über ein Megawatt (MW) über der mittleren Leistung der Gebote liegt – das heißt, dass größere Projekte erfolgreicher waren als kleine. Dieses Ergebnis lässt sich auch bundesweit beobachten. Hier lag die Erfolgsquote der Nicht-BEG-Projekte der Kategorie 750 bis 6.000 Kilowatt (kW) bei 42 Prozent, die Erfolgsquote der BEG-Projekte bei 100 Prozent; im Grunde sind es allerdings nur zwei Projekte, die dieser Kategorie entsprechen, weil sechs der eingereichten Projekte eigentlich Teil eines größeren Windparks sind. In den anderen Kategorien waren die Erfolge zwischen den BEG- und Nicht-BEG-Projekten fast gleich.

Neben der Projektgröße spielen auch die Anlagengröße bzw. deren Leistung eine bedeutende Rolle. Eines der acht BEG-Gebote war nicht erfolgreich, was zu einem Verlust von 9.400 MW führte. Es ist zu vermuten, dass in diesem Fall luftverkehrsrechtliche Restriktionen zu dem geplanten Einsatz von Enercon E-92-Anlagen mit einer Gesamthöhe von lediglich 130 bis 150 Metern führten, womit diese WEA deutlich niedriger sind als die im Schnitt über 200 Meter hohen, erfolgreichen Anlagen.

Realistische Preise?

In den ersten drei Ausschreibungsrunden wurden „rekordverdächtig“ niedrige Preise geboten. Viele hielten die Gebote für unrealistisch und für „eine Wette auf die Zukunft“. Wie Berkhout et. al. bereits in einer Studie feststellten, sind gerade die Gebote der ersten Runde wenig rekordverdächtig, sondern liegen deutlich über den Werten, die man mit der Fortführung der Degression der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 berechnen kann. In den darauffolgenden Ausschreibungsrunden fielen die Zuschlagswerte zwar deutlich, blieben in Anbetracht der langen Realisierungszeiträume jedoch immer noch in der Nähe der Degressionslinie. Unter der Annahme von weiter sinkenden Anlagenpreisen besteht der Anreiz, die Projekte so spät wie möglich zu realisieren.

Die veränderten Regelungen der 4. Ausschreibung sorgen dafür, dass die bezuschlagten Projekte mit BImSchG-Genehmigung innerhalb von 24 Monaten realisiert werden müssen. Viele der Projekte haben zudem eine frühere Errichtungsfrist durch ältere Genehmigungsbescheide oder planen eine frühere Inbetriebnahme als sie theoretisch möglich wäre, so die Angaben der Projekte im Anlagenstammdatenregister.

Für die 4. Ausschreibungsrunde bedeutet das, dass sieben NRW-Projekte mit zehn WEA für die nächsten 20 Jahre eine Vergütung von 5,28 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) – bezogen auf einen 100-Prozent-Standort – erhalten. Zwei Drittel aller Standorte in NRW haben einen Qualität zwischen 70 und 90 Prozent (vgl. FA Wind 2016, Abb.  1, S. 6). Bestätigt werden diese Angaben z. B. auch durch das BEG-Projekt der Gescher Bürgerwind GmbH & Co. KG, das Ertragseinschätzungen von 75 bis 84 Prozent im Anlagenstammdatenregister veröffentlicht. Bei Annahme eines 80-Prozent-Standortes für BEG ergibt sich somit eine Vergütung von 6,12 ct/kWh. Der Vergütungssatz nach EEG 2014 mit 2,4 Prozent Degression pro Quartal würde zum Ablauf der Errichtungsfrist im Februar 2020 mit 6,17 ct/kWh nur leicht oberhalb des Auktionswertes liegen.

Quellen

BNetzA: EEG-Anlagenstammdaten
BNetzA: Statistiken zum Ausschreibungsverfahren für WEA an Land
Berkhout V., Cernusko R. und Grashof K.: Ein Systemwechsel ohne Vorteile(Onlineartikel auf www.energie-und-management.de)
FA Wind (2018): Analyse der 4. Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
FA Wind (2016): Standortqualitäten von Windenergieanlagen

Quelle:

vgl. 4. AUSSCHREIBUNGSRUNDE ONSHORE-WIND

s. Wind und Solar: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018

vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018

s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land

s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge

s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente

Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich

vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land