als Nummer eins bei der Genehmigung neuer Windturbinen hat sich NRW gerühmt, und jetzt?
Schlagwort: Windkraftausbau
Dez. 21
POSITIVER ERSTER SCHRITT: 1.000 METER-ABSTAND BEIM REPOWERING WIRD ABGESCHAFFT
Der gemeinsame Gesetzesentwurf sieht in einem ersten Schritt die Abschaffung des umstrittenen 1.000-Meter-Mindestabstandes für Repowering-Projekte vor. Damit entfällt beim Ersatz älterer gegen modernere, effizientere Windenergieanlagen künftig der pauschale Mindestabstand, der bisher viele der sinnvollen Repowering-Vorhaben verhindert hat
März 09
WINDENERGIE IN NRW: „DEN WORTEN MÜSSEN ENDLICH TATEN FOLGEN“
Neben der Abschaffung der Regelung für den 1.000-Meter-Mindestabstand ist es für den weiteren Windkraftausbau im Land unverzichtbar, dass die Landesregierung zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung ausweist, die Planungsverfahren rechtssicher macht, die Genehmigungsverfahren deutlich strafft, die Windkraftnutzung in Nutzwäldern zulässt sowie wie Flächenausweisung für Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebiete endlich anpackt
Okt. 27
Windkraft in NRW stärken, Verhinderungsgesetz stoppen
EcofinConcept hat bereits unterzeichnet, es wäre großartig wenn weitere Unternehmen und Privatpersonen sich beteiligen könnten.
Wieder einmal wollen Sie als Schwarz-Gelbe Koalition den Klimaschutz in unserem Bundesland blockieren indem sie den Windkraftausbau verhindern. Anders kann man die utopischen Forderungen nach 1500m Mindestabstand zur Wohnbebauung nicht interpretieren. Denn wenn es tatsächlich, wie angedacht um Emissionsschutz ginge, dann dürften auch andere Lärmverursacher wie Autobahnen nicht näher an den Siedlungen gebaut werden.
Deshalb nehmen Sie diesen Plan zurück und bekennen Sie sich zum Windkrafterlass der Vorgängerregierung
Aug. 03
Windkraft in NRW stärken, Verhinderungsgesetz stoppen
Windkraft in NRW stärken, Verhinderungsgesetz stoppen
Wieder einmal wollen Sie als Schwarz-Gelbe Koalition den Klimaschutz in unserem Bundesland blockieren indem sie den Windkraftausbau verhindern. Anders kann man die utopischen Forderungen nach 1500m Mindestabstand zur Wohnbebauung nicht interpretieren. Denn wenn es tatsächlich, wie angedacht um Emissionsschutz ginge, dann dürften auch andere Lärmverursacher wie Autobahnen nicht näher an den Siedlungen gebaut werden.
Deshalb nehmen Sie diesen Plan zurück und bekennen Sie sich zum Windkrafterlass der Vorgängerregierung