„OFFENKUNDIG RECHTSWIDRIG, PRAXIS- UND DIGITALUNTAUGLICH“

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW sieht sich durch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags in seiner Kritik an der Novelle des Landesplanungsgesetzes bestätigt.

Der Wirtschaftsausschuss des Landestages hat in einer Anhörung, mehrere Sachverständige zum Entwurf für die Änderung des Landesplanungsgesetzes eingeladen gehabt – darunter auch Hans-Josef Vogel. Nach der rund zweistündigen Sitzung sieht sich der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbaren Energien NRW (LEE NRW) in seiner in den zurückliegenden Wochen geäußerten Kritik bestätigt: „Was die Landesregierung im Gesetzentwurf angelegt hat, ist nicht nur aus der Zeit gefallen, sondern droht die notwendige Dynamik beim landesweiten Windkraftausbau auszubremsen.“

Zum Hintergrund: Die beiden Regierungsfraktionen planen, die Regelung zur „Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“ in die Novelle des Landesplanungsgesetzes zu integrieren. Genau diese Übergangsregelung, die Teil des vor Ostern beschlossenen neuen Landesentwicklungsplans (LEP) NRW ist, hatte aber das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) in einem Urteil von Mitte Februar für offenkundig rechtswidrig gehalten.

Dass die Landregierung an dieser offenkundig rechtswidrigen Regelung nun als Bestandteil der Novelle des Landungsplanungsgesetzes festhält, ist für den LEE NRW „überhaupt nicht nachvollziehbar“. Zumal eine wesentliche Änderung im Entwurf vorsieht, dass die Bezirksregierungen neue Windenergievorhaben bis zum Abschluss der derzeit neu aufzustellenden Regionalpläne aussetzen können, wenn durch diese Projekte das Regionalplanungsverfahren „unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde“(O-Ton). Dies aber sei nicht erkennbar.

„Insbesondere diese Formulierung wird in den Genehmigungsbehörden zu massiven Verunsicherungen führen. Eine solche pauschale Auslegung bietet keine Normenklarheit und ist absolut nicht praxistauglich. Planer und Projektierer von Windenergieanlagen beklagen die fehlende Planungs- und Rechtssicherheit und mahnen zusätzliche Verzögerungen bei den Behörden an“, verweist Hans-Josef Vogel auf die derzeitige Situation. Denn die Bezirksregierungen haben nach dem vorliegenden Gesetzentwurf bis zu einem halben Jahr Zeit für ihre Entscheidungen, ob sie das Genehmigungsverfahrungen aussetzen und unterbrechen. Dies sei ein Beleg dafür, dass die geplante Übergangsregelung nicht nur offenkundig rechtswidrig, sondern auch noch „praxis- und digitaluntauglich“ sei.

Insgesamt „lebensfremd“ nennt LEE NRW-Vorsitzender Vogel deshalb diese Regelung, die die seit Monaten zu beobachtende Dynamik bei der Genehmigung neuer Windenergieanlagen in NRW „deutlich ausbremsen“ könnte: „Wer verzögert, der erschwert und verschärft den Klimaschutz zu Lasten der jungen Generation.“ Die Landesregierung habe sich vor wenigen Wochen noch damit gerühmt, bundesweit die Nummer eins bei der Genehmigung neuer Windturbinen zu sein. Da sei es völlig widersprüchlich nun ein solches Verhinderungsinstrument schaffen zu wollen.
Sollten die Regierungsfraktionen an dem Übergangserlass als Appendix des Landesplanungsgesetzes festhalten, rechnet der LEE NRW mit einer unverantwortlichen bürokratischen Mehrbelastung für alle Beteiligten, sprich Kommunen, Genehmigungsbehörden, Bezirksregierungen, die Windbranche und auch für Bürgerenergiegesellschaften. Außerdem dürfte es verwaltungsgerichtliche Klagen gegen die Regelung geben.

Bis alle Regionalpläne in Kraft sind, womit für Ende 2025 gerechnet wird, dürfte es eine Delle bei der Genehmigung neuer Windenergieanlagen geben. Hans-Josef Vogel: „Dies wäre das genaue Gegenteil der im Koalitionsvertrag angekündigten Ermöglichungsplanung und würde dem Vorhaben, erste klimaneutrale europäische Industrieregion zu werden, einen unnötigen Dämpfer verpassen.“

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 3.5.2024
www.lee-nrw.de

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