Bundesnaturschutzgesetz: Weitere bundeseinheitliche Standardisierung jetzt angehen!

BWE

Der Bundesverband WindEnergie BWE fordert in einem Positionspapier zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine erneute Anpassung ein. Die Novelle soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich der beschleunigte Ausbau tatsächlich erreichen lässt.

Die letzte Novelle des BNatSchG hat erste Standardisierungen geschaffen. Der Gesetzgeber hat zum Zeitpunkt der Novelle einige noch ungeklärte Punkte ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Standardisierung vorgesehen. Der Ausbau der Windenergie an Land nimmt zwar in den vergangenen Jahren an Fahrt auf, aber noch immer nicht in dem zum Erreichen der Ausbauziele notwendigen Maße. Insbesondere die zu langen Genehmigungsverfahren sind hier ein Hindernis. Der Gesetzgeber kann durch Klarstellungen und Standardisierungen im BNatSchG erreichen, dass Vorgaben bundeseinheitlich präzisiert werden. Dies würde den Behörden Entscheidungen erleichtern.

Der BWE wirbt deshalb für eine bundeseinheitliche Standardisierung des Störungs- und Zerstörungsverbots (§ 44 Abs.1 BNatSchG). Störungen sind nämlich nur dann artenschutzrechtlich relevant, wenn sie erheblich sind und den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern. Der BWE fordert hier, zwischen Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) zu unterscheiden und im Gesetz bundeseinheitlich klarzustellen, dass der Betrieb von WEA in der Regel keine Verletzung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbotes darstellt.

Unbestritten ist darüber hinaus, dass es an bundeseinheitlichen Vorgaben zum Schutz von Fledermäusen fehlt. Dies führt häufig zu Verzögerungen und Erschwerungen im Genehmigungsprozess. Der BWE appelliert an den Gesetzgeber, hier dringend verbindliche, bundeseinheitliche Vorgaben zu schaffen, damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Bundesländer etabliert wird.

Zum Positionspapier

Quelle: BWE e.V., 15.9.2023
www.wind-energie.de

s. Nur 28 neue Windenergieanlagen: Brandenburg fällt zurück, neue Gesetze aus Potsdam und Berlin wirken noch nicht

s. RED III: EU ERMÖGLICHT SCHNELLEREN ERNEUERBAREN-AUSBAU – MIT ABSTRICHEN

vgl. Ergebnisse der Ausschreibungsrunde – Länder und BNetzA müssen Weichen richtig stellen

vgl. § 31K BIMSCHG IST WIEDER DA!

s. Windbranche entwickelt sich positiv – Repoweringquote bleibt hoch

s. Standorte für Windenergieanlagen gesucht (Windparks und Einzelstandorte)

vgl. REGIONALPLAN MÜNSTER: ENTWURF GEFÄHRDET ZIELE DER LANDESREGIERUNG BEIM WINDENERGIEAUSBAU

s. Der Markt für Elektrofahrzeuge boomt: Weltweit 10,8 Millionen Elektro-Pkw neu zugelassen

s. WALDBESITZER UNTERSTÜTZEN ENERGIEWENDE

vgl. „VIEL GETAN, VIEL ZU TUN“

s. PROJEKTIONSBERICHT 2023 DES UMWELTBUNDESAMTS WARNT VOR ZIELVERFEHLUNGEN DER KLIMAZIELE

s. NETZENTGELTE UND STROMPREISZONEN: BEE MAHNT DIFFERENZIERTE BETRACHTUNG AN

s. Bundesregierung stellt Weichen für anhaltenden Solarboom

s. BEE BEGRÜSST ERSTEN BERICHT DER PKNS UND MAHNT EINE FLEXIBILITÄTSSTRATEGIE AN

vgl. Solarwirtschaft begrüßt geplanten Bürokratieabbau

s. BEE: KRAFTWERKSSTRATEGIE DARF NICHT EINSTIEG IN AUSSTIEGSTECHNOLOGIE ERDGAS WERDEN – HEIMISCHE ERNEUERBARE NUTZEN

s. Zubaurate bei Windenergie in Niedersachsen im ersten Halbjahr positiv