Schlagwort: Ausschreibungsrunden

BImSchG-Novelle: Jetzt Chance nutzen und Genehmigungsverfahren straffen!

Windkraftanlagen-EcofinConcept-NEG-Micon

Beim Repowering sind zudem häufig Alt- und Neuanlagenbetreiber nicht ein und dieselbe Person. Vieles würde einfacher, würde es genügen, dass die Zustimmung der Betreiberin der Bestandsanlage für das Repowering zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung vorliegt

Auch Ausschreibung im Dezember unterzeichnet – Schwaches Jahresfinale ist Mahnung an BNetzA

Dass die BNetzA nun die Möglichkeit erhalten hat, die Höchstwerte deutlich anzupassen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Ausbauziele. Dieses Instrument muss nun genutzt werden.

Analyse der Ausschreibungsergebnisse Windenergie an Land für NRW – Gebotstermin 1. Februar 2018

In der 4. Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen (WEA) an Land mit dem Gebotstermin vom 1. Februar 2018 wurden aus NRW 32 Gebote eingereicht. Davon erhielten 12 Bieter einen Zuschlag. Anders als in den vorangegangenen Ausschreibungsrunden dominierten dieses Mal nicht die Bürgerenergieprojekte – zumindest was die eingereichten Gebote betrifft. Lediglich acht Projekte nutzten die besonderen Teilnahmebedingungen für Bürgerenergiegesellschaften (BEG), wovon immerhin sieben einen Zuschlag erhielten und damit zu mehr als die Hälfte zur bezuschlagten Leistung beitrugen. Schaut man sich die BEG-Projekte jedoch genauer an, muss man feststellen, dass es sich im Grunde lediglich um drei Projekte handelt: Einen Windpark mit vier Anlagen in der Gemeinde Gescher, einen Windpark mit fünf WEA in Hürtgenwald und eine Einzelanlage in Münster-Handorf. Bei den Zuschlägen der Nicht-BEG-Projekte handelt es sich um zwei Einzelanlagen in Herzebrock-Clarholz und Mönchengladbach sowie zwei Repowering-Projekte in Lichtenau und Münster-Nienberge.

Bundesnetzagentur startet die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2018

Die Bundesnetzagentur startet heute Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2018.

Eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist anders als bisher nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.

In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften den Markträumungspreis.