BImSchG-Novelle: Jetzt Chance nutzen und Genehmigungsverfahren straffen!

BWE

Heute ab 19 Uhr berät der Bundestag in erster Lesung die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ziel der Novelle ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Anpassung formeller Verfahrensvorschriften.

Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE: „Die deutsche Windbranche hat lange auf die Novelle gewartet. Dass der Text nun vorsieht, die Verlängerungsmöglichkeiten der Verfahrensfrist zu verkürzen, ist ein ganz wichtiger Schritt. Daneben sollen weitere Fristen, zum Beispiel in Widerspruchsverfahren, verbindlich eingeführt werden. Diese Straffungen sind geeignet, sich spürbar auf die Dauer der Verfahren auszuwirken. Ebenso wird in der Novelle nun entsprechend der gängigen Rechtsprechung klar definiert, ab wann Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Wiederholte Nachforderungen einzelner Bescheide haben damit ein Ende. All dies begrüßen wir ausdrücklich.“

Neben diesen positiven Vorstößen sieht der BWE einige Punkte der Novelle jedoch auch kritisch. Paragraf 16b, der sich mit dem Repowering von Altanlagen befasst, enthält nun in der Entwurfsfassung weitere Unklarheiten. So ist geplant, dass bei Repowering-Projekten die „Zustimmungserfordernisse nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften unberührt“ bleiben sollen. Diese Einfügung ist nicht notwendig und führt zu Rechtsunsicherheit. Daneben mangelt es an Klarstellung, wer die Kosten für die Einholung eines neuen Gutachtens zu tragen hat, wenn aufgrund einer ausbleibenden Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde ein bereits eingereichtes Gutachten abläuft.
Beim Repowering sind zudem häufig Alt- und Neuanlagenbetreiber nicht ein und dieselbe Person. Vieles würde einfacher, würde es genügen, dass die Zustimmung der Betreiberin der Bestandsanlage für das Repowering zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung vorliegt.   

Bärbel Heidebroek: „Repowering ist einer der wichtigsten Faktoren, wenn Deutschland seine selbstgesteckten Ausbauziele noch erreichen will. Hier muss an der Novelle nachgearbeitet und die nötige Klarheit geschaffen werden. Auch im Bereich der Fristensetzung ist noch Luft nach oben. Fachbehörden sollten innerhalb eines Monats ihre Rückmeldung abgeben müssen. Auch muss die Nachforderungsmöglichkeit durch die Genehmigungsbehörden auf eine einmalige Nachforderung beschränkt werden. Werden diese Fristen überschritten, sollte es einen pauschalisierten Verzögerungsschadensersatz geben. Generell müssen die Verfahren auf allen Ebenen deutlich gestrafft und entbürokratisiert werden. Den Luxus ausufernder Genehmigungsprozesse können wir uns nicht länger leisten.“

Die durchschnittliche Genehmigungsdauer im Verfahren liegt laut einer Auswertung der Fachagentur Windenergie an Land aktuell bei mehr als zwei Jahren; das längste noch laufende Verfahren dauert sogar 94 Monate. Nach erteilter Genehmigung erfolgt die Teilnahme an den Ausschreibungsrunden. Bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme des Projektes vergehen im Schnitt weitere 27 Monate. Aktuell vergehen somit vom ersten Antrag bis zur Realisierung rund sechs Jahre.

Den vollständigen Forderungskatalog des BWE zur Genehmigungsbeschleunigung finden Sie hier.

Zur Novelle

Quelle: BWE e.V., 6.7.2023
www.wind-energie.de

s. PV-Paket: Wegenutzungsrecht wichtiger Schritt für den Ausbau der Windenergie

s. Kommunale Öffnungsklausel kann Gamechanger für Wind an Land werden

vgl. BEE-FAZIT ZUM ENDE DER ERLÖSABSCHÖPFUNG AM STROMMARKT: VIEL AUFWAND, WENIG ERTRAG, STARKE VERUNSICHERUNG

s. EIN JAHR SCHWARZ-GRÜN: FORTSCHRITTE FÜR DIE ERNEUERBAREN ENERGIEN

vgl. ENTWURF DER NEUEN BAUORDNUNG BRINGT WIND, SOLAR UND WÄRME VORAN

s. Schwesig auf der Bremse für Erneuerbare Energien: Deutsche Umwelthilfe fordert Ende der Genehmigungsblockade in Mecklenburg-Vorpommern

s. Durchbruch für ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU

see Nature restoration and wind energy go hand in hand

s. KABINETTSBESCHLUSS ZUR FORMULIERUNGSHILFE EEG, ENFG, WINDBG BESEITIGT HÜRDEN FÜR DEN ERNEUERBAREN-AUSBAU

vgl. WALD-WINDPARK BAD BERLEBURG ALS VORBILD

s. UNVERZICHTBAR: MEHR WINDENERGIE AUF FORSTFLÄCHEN

vgl. LEE rechnet mit maximal 8.500 Windenergieanlagen bis 2035 in Niedersachsen

s. Standorte für Windenergieanlagen gesucht (Windparks und Einzelstandorte)

s. Bärbel Heidebroek ist neue Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE

s. Zweite Runde des Windgipfels – BMWK konkretisiert Wind-an-Land-Strategie

vgl. AUCH DIE ERSTE AUKTION 2023 BLIEB UNTERZEICHNET

s. HANS-JOSEF VOGEL NEUER VORSITZENDER VOM LEE NRW

s. BEE BEGRÜSST GLOBALE AUSBAUZIELE FÜR ERNEUERBARE – INVESTITIONEN IN FOSSILE ENERGIEN WIRKEN KONTRAPRODUKTIV

s. Photovoltaik boomt zweistellig im 7. Jahr & Solarbatterie-Nachfrage wächst auch 2023 exponentiell

vgl. ENTWURF DER NEUEN BAUORDNUNG BRINGT WIND, SOLAR UND WÄRME VORAN