Bundesnetzagentur startet die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2018

Die Bundesnetzagentur (Link zur Startseite)Die Bundesnetzagentur startet heute Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2018.

Eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist anders als bisher nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.

In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften den Markträumungspreis.

Windenergieanlagen an Land

Für Windenergieanlagen an Land beträgt das Höchstgebot nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,30 ct/kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 Megawatt. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 197.313 Kilowatt bezuschlagt werden. Die aktuelle Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen18-1 veröffentlicht.

Solaranlagen

Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für diesen Termin 8,84 ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für diese Runde beträgt es 200 Megawatt. Die aktuelle Ausschreibung ist unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen18-1 veröffentlicht.

Jeweils vierte Ausschreibungsrunde

Bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen zum Gebotstermin 1. Februar 2018 handelt sich um zwei getrennt zu betrachtende Ausschreibungen, die zum gleichen Termin stattfinden. Es handelt sich um die jeweils vierte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen.

Eine gemeinsame technologieübergreifende Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen wird erstmalig zum 1. April 2018 durchgeführt.

Quelle: Bundesnetzagentur, 7.12.2017
www.bnetza.de

vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018

s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land

s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge

s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente

Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich

vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

vgl. Windenergie an Land: Ergebnis der zweiten EEG-Ausschreibung verschärft Risiken der Hersteller und Zulieferer

s. NRW geht leer aus

vgl. Gesetzlich definierte Bürgerenergie dominiert wieder fast vollständig 2. Ausschreibungsrunde Wind an Land

vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017

s. Gefährden Ausschreibungen den Atomausstieg?