STELLUNGNAHME ZUR ÄNDERUNG DES LANDESPLANUNGSGESETZES (LPLG)

Der LEE NRW sieht den Änderungsantrag vom 16. April 2024, mit dem die vormalige Regelung zur Steuerung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit aus dem Landesentwicklungsplan in das Landesplanungsgesetz übertragen werden soll, kritisch. Die dort formulierte Regelung birgt die Gefahr als Verhinderungs- oder Verzögerungsinstrument genutzt zu werden.

Entscheidungen für Windenergievorhaben außerhalb von Planentwürfen sollen von den Bezirksregierungen ausgesetzt werden dürfen, ohne dass es hierfür eine nachvollziehbare Begründung oder klare Vorgehensweise gibt. Ebenso sind die behördlichen Entscheidungsfristen viel zu weit gefasst. Dem Paradigmenwechsel von einer Ausschluss- zur Positivplanung wird so nicht Rechnung getragen und der kommunalen Verwaltung kein verlässliches Instrumentarium an die Hand gegeben.

Hier geht es zum Änderungsantrag für die Übergangsregelung im LPlG

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 29.4.2024
www.lee-nrw.de

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Projektentwicklung Projektvermarktung Windparks 

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