Chancen der RED III werden nicht genutzt

BWE

Der Bundesverband WindEnergie e.V. BWE hat in seiner Stellungnahme zum vorläufigen Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie deutliche Kritik geübt. Statt die Möglichkeiten der Richtlinie zu nutzen, ignoriert die Bundesregierung sich ergebende Chancen und schafft sogar durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe neue Unsicherheiten.

„Es ist unklar, von was sich die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der RED III leiten lässt. Die Richtlinie bietet alle Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren. Sie ist als Plattform für die Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Pakts zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung aus dem November 2023 bestens geeignet. Leider wird davon kein ausreichender Gebrauch gemacht. Wir ermutigen die Bundesregierung, hier deutlich nachzuarbeiten“, so Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverband WindEnergie.

Die RED III macht den Mitgliedstaaten konkretere Vorgaben hinsichtlich der Planungs- und Genehmigungsprozesse für Erneuerbare Energien. Die Verlagerung EU-umweltrechtlicher Aspekte von der Genehmigungs- auf die Planungsebene ist dabei ein zentraler Baustein. Auch wenn die nationalen Gesetzgeber einen breiten Spielraum zur Umsetzung haben, ist es doch unverständlich, dass die Bundesregierung Mechanismen der RED III teilweise umkehrt. So wird eine generelle Zahlungspflicht bei fehlenden naturschutzfachlichen Daten angesetzt, die die RED III eigentlich nicht vorsieht. Eine Fülle neuer und unbestimmter Rechtsbegriffe durchzieht den gesamten Gesetzentwurf. Deren fehlende Konkretisierung wird die Planungs- und Genehmigungsebene blockieren. Zudem wird ein Bundesleitfaden angekündigt, der die Genehmigungsbehörde bei der Anordnung von Minderungsmaßnahmen unterstützen soll, ohne dass dafür eine Verordnungsermächtigung geschaffen oder ein Zeitplan aufgestellt ist.

„Besonders der vorgesehene Bundesleitfaden, entlang dessen die Genehmigungsbehörden vor Ort entscheiden sollen, kann sich zum Bumerang entwickeln. Es ist nämlich offen, welche Institutionen zu welchem Zeitpunkt diesen Leitfaden erstellen sollen. Es ist fatal, dass ein wesentlicher Beschleunigungsaspekt, der die Genehmigungsebene entlasten sollte, damit leerläuft. Der bisherige Referentenentwurf wird dem Anspruch nach Beschleunigung und Klarheit nicht gerecht. Es muss nachgearbeitet werden“, so Bärbel Heidebroek.

Die BWE-Stellungnahme zur Umsetzung der RED III finden Sie: Hier

Quelle: BWE e.V., 12.4.2024
www.wind-energie.de

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