Die bei der Bundesnetzagentur gemeldete neu installierte Leistung von Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat März 349,6 Megawatt (Februar 379,8 MW, Januar 539,9 MW). Davon entfallen auf Solaranlagen mit einem Zahlungsanspruch gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rund 346,1 Megawatt.
Schlagwort: bundesnetzagentur
Apr. 01
Solarausschreibung mit Geboten für rund 870 Megawatt deutlich überzeichnet
Im Rahmen der zweiten Solarausschreibung des Jahres 2019 zum Gebotstermin 1. März 2019 wurden 163 Gebote mit einem Leistungsumfang von 869.147 Kilowatt abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 500.000 Kilowatt deutlich überzeichnet.
Feb. 09
Bundesnetzagentur beendet Verwirrung um Senkung der Solarförderung – 1,0 Prozent Kürzung ab Februar
Ursprünglich hatte die Bonner Behörde die Degression der Photovoltaik-Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen bei einem Prozent ermittelt. Dann waren es plötzlich 1,4 Prozent für Februar, März und April. Nun korrigiert die Bundesnetzagentur den Fehler – die Solarförderung sinkt die nächsten Monate weiter um ein Prozent.
Dez. 19
Gebotstermin 1. Februar 2019
Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein
Mai 22
Langfristig stabiler Planungshorizont erforderlich – Weg zu Erreichung der 2030er Ziele in Ausschreibungssystem sichtbar machen
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der aktuellen Ausschreibungsrunde Wind an Land veröffentlicht. Obwohl Projekte im Umfang von 1.384 MW formal zur Teilnahme an der am 1. Mai 2018 beendeten Ausschreibungsrunde berechtigt waren, wurden nur Gebote in der Höhe von 604 MW abgegeben.
Für die übersichtliche Zahl formal zulässiger Projekte und die noch niedrigere Zahl abgegebener Gebote gibt es mehrere Gründe:
Es zeigt sich deutlich, dass der Preisdruck in Ausschreibungen moderne und effiziente Anlagen erforderlich macht. Vor allem aber haben die Ergebnisse aus dem fehlerhaften Ausschreibungsdesign in 2017 viele Akteure daran zweifeln lassen ob mit der genehmigten Anlagentechnik eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen moglich ist. Deshalb haben eine ganze Reihe von Akteuren sich entschieden, die Anlagentechnologie durch zeitaufwendige Umgenehmigungen anzupassen. Dies führt zu Projektverzögerungen von bis zu drei Jahren. Klima- wie industriepolitisch fehlen diese Mengen für einen kontinuierlichen Ausbaupfad.
Mai 05
Photovoltaikzubau in Deutschland lag im März bei 156 Megawatt
Die Summe der bei der Bundesnetzagentur gemeldeten neu installierten Leistung der geförderten Photovoltaikanlagen beträgt für den Monat März 156,45 Megawatt (Februar 202 Megawatt, Januar 220 Megawatt). Davon entfallen rund 35,86 Megawatt auf Freiflächenanlagen (Februar 94,8 Megawatt, Januar 33,6 Megawatt, Dezember 75,9 Megawatt).
Apr. 11
Bundesnetzagentur startet nächste Runde der Solarausschreibungen mit 182 Megawatt
Die Bundesnetzagentur hat die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen eröffnet. Der Höchstwert in dieser Runde beträgt 8,84 Cent pro Kilowattstunde bei einem Ausschreibungsvolumen von 182.479 Kilowatt. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibung erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht.
Auch in dieser Runde besteht die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerland- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten der Länder Baden-Württemberg und Bayern abzugeben. Die jährlichen Kontingente sind noch nicht ausgeschöpft: Für Baden-Württemberg sind Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 96.550 Kilowatt möglich, in Bayern sind noch bis zu 20 Zuschläge erlaubt. Gebotstermin ist der 1. Juni 2017
Feb. 22
Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind und Solar zum Gebotstermin 1. Februar 2018 bekannt
Homann: Ausschreibungen bewähren sich zur Preisfindung
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2018 erteilt. Die beiden Gebotstermine fielen auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren.
Die zurückgehende Zahl der Gebote zeigt, dass die Ausschreibungen von Windenergieanlagen kein Selbstläufer sind, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,6 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist, so Homann weiter.
Mit dem Absinken der Zuschläge bei Solar auf 4,33 Cent pro Kilowattstunde haben sich die Solarausschreibungen als Preisfindungselement erneut bewährt, stellt Homann fest. Die hier erfolgten Ausschlüsse von Geboten wegen Form- und Fristmängeln sind allerdings vermeidbar. Uns sind da leider die Hände gebunden: Wenn solche Fehler gemacht werden, müssen wir die Gebote vom Zuschlagsverfahren ausschließen, ergänzt Homann.
Feb. 21
Wind und Solar: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Wind- und Solar-Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Februar 2018 bekannt gegeben. Die Windvergütung steigt, die Solarvergütung sinkt.
In der ersten Ausschreibungsrunde 2018 wurden 700 MW Windkraftleistung an Land und 200 MW PV-Leistung ausgeschrieben. Die beiden Termine fielen zwar auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren. Der durchschnittliche Zuschlagswert für die Windvergütung beträgt 4,73 ct/kWh, für die PV-Solarvergütung gibt die BNetzA einen durchschnittlichen, mengengewichtete Zuschlagswert in Höhe von 4,33 ct/kWh an.
Dez. 07
Bundesnetzagentur startet die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2018
Die Bundesnetzagentur startet heute Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2018.
Eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist anders als bisher nur mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: Im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen gibt es keine Änderungen gegenüber den Ausschreibungen des Jahres 2017.
In beiden Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften den Markträumungspreis.
Nov. 29
Flaute in Rheinland-Pfalz für Windenergie hält an – Gesetzgeber muss dringend handeln
Koblenz. Immer noch Flaute beim Ausbau der Windenergie: Auch in der dritten Vergaberunde wurde Rheinland-Pfalz weiter von der Windenergie abgehangen. Nur zwei Standorte – in den Landkreisen Alzey-Worms und Vulkaneifel – erhielten den Zuschlag der Bundesnetzagentur. Seit Einführung des Aus-schreibungsverfahrens für Onshore-Windenergie Anfang 2017 wurden bisher lediglich fünf Anlagen für die nächsten Jahre genehmigt.
Das schlechte Abschneiden der rheinland-pfälzischen Windenergieprojekte wurde bereits erwartet. Solange die bundesweite Obergrenze bestehen bleibt, solange wird es keinen Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz geben. Damit verfehlt das Land nicht nur seine selbst gesetzten Klimaziele. Bewusst vergibt die Politik die Chance, Energie regional zu erzeugen und zu verbrauchen. Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte, die vor allem die ländlichen Kommunen stärken, werden bewusst aufgegeben. Rund 6.000 Arbeitsplätze hängen an der Branche.
Okt. 16
Photovoltaik-Ausschreibung: Niedrigster Zuschlagswert bei 4,29 Cent pro Kilowattstunde
Der Durchschnittspreis bei einer Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt in Deutschland ist erstmals unter die Marke von 5,00 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Insgesamt 20 Zuschläge mit 222 Megawatt Gesamtleistung vergab die Bundesnetzagentur. Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die neue Bundesregierung angesichts des neuerlichen Preisrutsches auf, endlich die Barrieren für einen dynamischeren Photovoltaik-Ausbau aus dem Weg zu räumen.
Sep. 18
Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land
Die Bundesnetzagentur heute die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin 1. November 2017 gestartet. „Die ersten beiden Ausschreibungsrunden waren von hohem Wettbewerb geprägt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Nun muss sich zeigen, was die dritte und damit letzte Runde in diesem Jahr bringt“.
Gebotsabgabe bis zum 2. November 2017 möglich
Gebote für diese Ausschreibung können bis zum 2. November 2017 abgegeben werden. Der eigentliche Gebotstermin, der 1. November 2017, ist ein gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen, sodass sich die Frist verlängert. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot wie in den ersten beiden Runden 7 ct/kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.
Sep. 02
Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land
Weitreichende Informationen zu den kommenden Ausschreibungen Windenergie an Land gibt es natürlich auf den gut gemachten Seiten der Bundesnetzagentur im folgenden Link Bundesnetzagentur sowie auf den Seiten der Fachagentur Windenergie an Land
Das EEG 2017 führt die wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe ein; für Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt (kW) ist die Teilnahme an Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe verpflichtend.
Im Rahmen der Ausschreibung wird eine zu installierende Leistung in Kilowatt für eine oder mehrere immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen zu einem Gebotswert für den darin erzeugten Strom abgegeben. Geboten wird auf den „anzulegenden Wert“ an einem 100 Prozent-Standort. Der anzulegende Wert wiederum ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der Förderhöhe.
Aug. 30
Ausschreibungssystem fehlt Verlässlichkeit – BWE unterstreicht Bereitschaft an zügiger Korrektur mitzuarbeiten
Nach der 2. Ausschreibung für die Windenergie an Land zeigt sich, dass der Systemwechsel zur wettbewerblichen Preisfeststellung in dem für die internationale Leistungsstärke essentiellen deutschen Heimatmarkt schnell korrigiert werden muss. Nur durch ein zügiges Handeln des Gesetzgebers lässt sich eine gefährliche Schwächung der deutschen Windindustrie vermeiden, die stark in international dynamisch wachsenden Märkten präsent ist.
Hersteller- und Zulieferer brauchen angesichts der industriellen Zyklen zur Einführung von Innovationen vor allem verlässliche Rahmenbedingungen. Diese sollte das Ausschreibungssystem mit klar erkennbaren jährlichen Realisierungsmengen gewährleisten. Heute wird klar, dass dies nicht der Fall ist. Die mit den Ausschreibungen staatlicherseits verordnete Reduzierung des Zubaus von heute über 4.000 Megawatt auf lediglich 2.800 Megawatt und die verunglückte gesetzliche Definition der neuen Akteursgruppe ‚Bürgerenergie‘ macht die Berechenbarkeit des jährlich möglichen Zubaus nahezu unmöglich.
Aug. 09
Bundesnetzagentur startet nächste Solarausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat die nächste Ausschreibung für Solarparkleistung gestartet. Der Gebotstermin ist der 1. Oktober. Allerdings haben die Bieter noch bis zum 2. Oktober Zeit, ihre Gebote abzugeben. Die Teilnehmer sollten darauf achten, die aktuellen Formulare zu verwenden.
Der Maximalwert für die Marktprämie liegt bei 8,84 Cent pro Kilowattstunde. Für diesen Preis wird aber kein Bieter erfolgreich sein.
Die Bundesnetzagentur hat die nächste Ausschreibungsrunde für Photovoltaikkraftwerke gestartet. Der Gebotstermin lautet zwar auf den 1. Oktober 2017. Doch da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, können die Projektierer, die an der Ausschreibung teilnehmen, noch bis zum 2. Oktober 2017 zum Bonner Standort der Bundesnetzagentur schicken. Alternativ können letzte Gebote auch bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.
Juli 12
Windenergie stellt sich Regelenergiemarkt
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten neuen Ausschreibungsbedingungen für den Regelenergiemarkt. Über die Teilnahme können Windenergieanlagen nun einen Beitrag für die Systemstabilität leisten. Dies wird helfen die fossile Restlast zu reduzieren. „Unserer Branche wird ermöglicht Verantwortung zu übernehmen und einen stärkeren Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Der Gesetzgeber bleibt gefordert, der Windenergie weitere Wege in den Markt zu öffnen“, so BWE-Präsident Hermann Albers.
- 1
- 2