Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

LogoDie Bundesnetzagentur heute die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin 1. November 2017 gestartet. „Die ersten beiden Ausschreibungsrunden waren von hohem Wettbewerb geprägt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Nun muss sich zeigen, was die dritte und damit letzte Runde in diesem Jahr bringt“.

Gebotsabgabe bis zum 2. November 2017 möglich
Gebote für diese Ausschreibung können bis zum 2. November 2017 abgegeben werden. Der eigentliche Gebotstermin, der 1. November 2017, ist ein gesetzlicher Feiertag in Nordrhein-Westfalen, sodass sich die Frist verlängert. Für diesen Gebotstermin beträgt das Höchstgebot wie in den ersten beiden Runden 7 ct/kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.

Für diese Runde beträgt es 1.000 Megawatt. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können in dieser Runde 430,55 Megawatt bezuschlagt werden. Bei der letzten Ausschreibungsrunde lag die bezugschlagte Menge im Netzausbaugebiet 108,55 Megawatt unterhalb der Obergrenze von 322 Megawatt. Dementsprechend wird die Obergrenze in dieser Ausschreibungsrunde nun erhöht.
Noch Unterschiede bei Teilnahmevoraussetzung
Teilnahmevoraussetzung für Gebote zu Windenergieanlagen an Land ist grundsätzlich, dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur drei Wochen vor dem Gebotstermin registriert wurde. Sobald das Anlagenregister vom Marktstammdatenregister abgelöst worden ist, sind nur noch Meldungen dort möglich. Das Ende der Meldefrist der Genehmigungen für diese Ausschreibungsrunde ist der 11. Oktober 2017. Die installierte Leistung der eingegangenen Genehmigungen wird zeitnah nach dem Ende der Meldefrist bekanntgegeben. Sämtliche Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften bleiben in dieser Runde unverändert. Sie können weiterhin mit einem Windertragsgutachten an der Ausschreibung teilnehmen und eine Genehmigung nachreichen. Für die ersten beiden Gebotstermine 2018 werden Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften gesetzlich nicht angewendet.

Auch in dieser Runde werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht.

Quelle: www.windindustrie-in-deutschland.de, 18.09.2017

vgl. Windenergie an Land: Ergebnis der zweiten EEG-Ausschreibung verschärft Risiken der Hersteller und Zulieferer

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vgl. Gesetzlich definierte Bürgerenergie dominiert wieder fast vollständig 2. Ausschreibungsrunde Wind an Land

vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017

vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land

s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge

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Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich

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