Ge­bots­ter­min 1. Fe­bru­ar 2019

Die Bundesnetzagentur (Link zur Startseite)

Bekanntmachung der Ausschreibung

(gem. § 29 Absatz 1 EEG)

Zum Gebotstermin 1. Februar 2019 werden die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt: Entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots.

Gebotstermin

Gebotstermin ist der 1. Februar 2019.

Der Gebotstermin ist der Kalendertag, an dem die Frist für die Abgabe von Geboten für eine Ausschreibung abläuft. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Abgabefrist für diesen Termin ist Freitag, der 1. Februar 2019. Gebote können an diesem Tag bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn abgegeben werden.

Ausschreibungsvolumen

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 175 Megawatt. (gem. § 28 Abs. 2 Nr. 2a EEG)

ACHTUNG: Das Ausschreibungsvolumen kann sich noch ändern, wenn das Energiesammelgesetz rechtzeitig in Kraft tritt.

Unter dem Ausschreibungsvolumen ist die Summe der installierten Leistung zu verstehen, für die die finanzielle Förderung zu einem Gebotstermin ausgeschrieben wird.

Höchstwert

Der Höchstwert beträgt für diesen Gebotstermin 8,91 Cent pro Kilowattstunde. (gem. § 37b EEG)

Der Höchstwert ist der Wert, der maximal geboten werden darf. Überschreitet der im Gebot angegebene Gebotswert den Höchstwert, wird das Gebot vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen.

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten

Zu diesem Gebotstermin sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in folgendem Umfang zulässig:

  • Baden-Württemberg: Nach der Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg können auch pro Kalenderjahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Bayern: Nach der bayerischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr 30 Gebote für Acker- und Grünlandflächen bezuschlagt werden. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Hessen: Nach der hessischen Öffnungsverordnung können pro Kalenderjahr Gebote für Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 35 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die Gebote dürfen jedoch nicht abgegeben werden, wenn sich die Flächen in NATURA 2000–Gebieten oder in gesetzlich geschützten Biotopen befinden. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Die entsprechende Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl. Rh.-Pfl. 2018, S. 384) erlaubt, dass pro Kalenderjahr Gebote auf Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 50 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Da dies der erste Gebotstermin des Jahres 2019 ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.
  • Im Saarland dürfen bis zum 31.12.2022 nach der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik auf Agrarflächen Gebote auf bestimmten Acker- und Grünlandflächen bis zu einem Umfang von 100 Megawatt bezuschlagt werden, wobei das letzte Gebot noch vollumfänglich bezuschlagt wird. Die genaue Gebietskulisse ist im Geoportal des Saarlandes veröffentlicht. Da dies der erste Gebotstermin nach dem Erlass der Verordnung ist, sind noch keine Zuschläge erteilt worden.

Quelle: BNetzA, 17.12.2018
www.bundesnetzagentur.de

vgl. Bundesnetzagentur startet nächste Runde der Solarausschreibungen mit 182 Megawatt

s. Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der Ausschreibungen für Wind und Solar zum Gebotstermin 1. Februar 2018 bekannt

s. Wind und Solar: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018

vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018

s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land

s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge

s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente

Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich

vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

vgl. Windenergie an Land: Ergebnis der zweiten EEG-Ausschreibung verschärft Risiken der Hersteller und Zulieferer

s. NRW geht leer aus

vgl. Gesetzlich definierte Bürgerenergie dominiert wieder fast vollständig 2. Ausschreibungsrunde Wind an Land

vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017

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