EEG-Anhörung: Windenergie braucht mehr Marktwirtschaft statt Ausbaustopp

Bei der Sachverständigenanhörung des Wirtschafts- und Energieausschusses des Bundestages sind die Risiken der EEG-Novelle für den weiteren Ausbau der Windenergie deutlich geworden. Die Sachverständigen warnten insbesondere vor den kumulativen Effekten der Maßnahmen aus EEG-Entwurf und geplantem Netzanschlusspaket. Diese könnten die Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten erheblich beeinträchtigen und so zu einem Ausbaustopp führen. Zugleich fehlen praxistaugliche Instrumente für mehr Marktwirtschaftlichkeit. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordert umfassende Nachbesserungen.

„Das Zusammenspiel der Instrumente aus EEG und Netzpaket droht vielen Windenergieprojekten die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Die gefährliche Wirkung von Redispatch-Vorbehalt, Wirkleistungsbegrenzung und Änderungen am Referenzertragsmodell muss im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden. Stattdessen muss der Fokus auf mehr Marktwirtschaft im Windenergiesektor liegen“, erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Bislang fehlen im EEG geeignete Regelungen für marktwirtschaftliche Instrumente. Die geplanten produktionsabhängigen Differenzverträge und der Mindesterlös sollen ohne Marktwertkorridor gelten und auch in der sonstigen Direktvermarktung Anwendung finden. Damit wird die Ausgestaltung von Power Purchase Agreements (PPAs) erschwert. Notwendig sind verlässliche Wechselmöglichkeiten aus dem EEG in PPAs sowie Absicherungsinstrumente für Projekte, die von Beginn an über PPAs realisiert werden sollen. In der Anhörung wurde deutlich, dass solche Projekte vielfach keine Finanzierung erhalten, weil PPAs zu kurz laufen oder Banken hohe Ausfallrisiken einkalkulieren. Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen aber, dass staatliche Absicherungen dabei kaum in Anspruch genommen werden müssen.

Zudem fehlen im EEG-Entwurf im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelungen für mehr Flexibilisierung und Direktbelieferung. Auch beim Ausschreibungsdesign besteht Anpassungsbedarf. Denn das 12 GW Zusatzvolumen kann nur wirken, wenn die Rahmenbedingungen den tatsächlichen Ausbau ermöglichen. Die Anpassung des Referenzertragsmodells löst das Zubauproblem im Süden nicht und belastet Projekte in anderen Regionen. Insbesondere bei genehmigungsrechtlichen Abschaltauflagen drohen zusätzliche Finanzierungsrisiken. Der BWE fordert deshalb ein separates Südsegment und die Streichung der geplanten Regionen. Die Pachtbegrenzung lehnt der BWE vollständig ab, da sie in funktionierende Marktmechanismen eingreift und die Flächensicherung erschwert.

„Deutschland braucht mehr heimische Stromerzeugung und mehr Flexibilität im Energiesystem. Dafür müssen Investitionen und marktwirtschaftliche Lösungen gestärkt werden. Besonders wichtig ist auch, dass der Anschlussvorrang für Erneuerbare Energien nicht infrage gestellt wird. Nur so kann eine resiliente, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung sichergestellt werden“, so Heidebroek.

Quelle: BEE e.V., 6.10.2026
www.bee-ev.de

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