
Der Europäische Gerichtshof hat grünes Licht für Direktleitungen gegeben. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE NRW) fordert nun eine schnelle Umsetzung in Deutschland.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt mit seinem Urteil vom 17. September 2026 die direkte Belieferung von Industrie- und Gewerbeunternehmen mit Strom aus erneuerbaren Energien. Direktleitungen können demnach grundsätzlich als eigen-ständiger und wettbewerblicher Versorgungsweg genutzt werden. Für den LEE NRW ist das ein wichtiges Signal für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen.
„Das Urteil schafft Rückenwind für Unternehmen, die erneuerbaren Strom direkt dort beziehen wollen, wo er gebraucht wird, indem die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Direktstrombelieferung, die jüngst noch als offen diskutiert wurden, nunmehr einer klaren Antwort zugeführt wurden“, erläutert Christian Vossler, Geschäftsführer des LEE NRW und ergänzt: „Direktbelieferungen und PPAs können Unternehmen langfristig mit planbarem und günstigem Grünstrom versorgen und gleichzeitig Investitionen in neue Wind- und Solarprojekte ermöglichen.“
Der EuGH stellt in seinem Urteil klar, dass Direktleitungen nicht auf besondere technische oder wirtschaftliche Ausnahmefälle beschränkt werden dürfen. Unternehmen können grundsätzlich Strom direkt von Erzeugungsanlagen beziehen, ohne das öffentliche Verteilnetz nutzen zu müssen. Eine vollständige Trennung vom öffentlichen Netz ist dafür nicht erforderlich. Auch mehrere Kunden können über dieselbe Infrastruktur versorgt werden, Reserveanschlüsse bleiben grundsätzlich möglich.
Damit erhält die direkte Versorgung der Wirtschaft mit erneuerbarem Strom eine wichtige höchstrichterliche Bestätigung aus Luxemburg. Gerade für Nordrhein-Westfalen als Standort energieintensiver Industrie eröffnet dies zusätzliche Möglichkeiten. Beim jüngsten Industrie-Windstrom-Pakt NRW von LEE NRW und IHK NRW wurde deutlich, dass Unternehmen großes Interesse an erneuerbarem Strom und entsprechenden Versorgungsmodellen haben und gleichzeitig die Erneuerbaren Branche für solche Konzepte bereitsteht und entsprechend hohe Strombedarfe durch ihre EE-Anlagen decken kann.
Die geplante Reform der EEG-Förderung schafft jedoch neue Herausforderungen für die Kombination von staatlicher Absicherung und PPA-Vermarktung, wie eine von enervis im Auftrag des LEE NRW erstellte und kürzlich vorgestellte Studie zeigt. (https://www.lee-nrw.de/presse/mitteilungen/enervis-studie-des-lee-nrw-ppas-foerdern-nicht-ausbremsen/ ) Eine wichtige Botschaft für Industrieunternehmen und Projektentwickler ist jedoch zugleich: Die direkte Versorgung eines Unternehmens mit erneuerbarem Strom über eine Direktleitung bleibt auch nach dem aktuellen Entwurf des EEG 2027 möglich.
Der LEE NRW sieht nun insbesondere den Bund in der Pflicht, die europarechtlichen Möglichkeiten in einen praxistauglichen nationalen Rahmen zu übersetzen und auch weitere PPA-Modelle zu ermöglichen anstatt unattraktiver zu gestalten
„Ein Ziel der Bundesregierung ist, Erneuerbare Energien stärker über den Markt zu finanzieren. Direktlieferungen und PPAs bieten dafür die Möglichkeit, müssen jedoch noch einfacher, verlässlicher und wirtschaftlich attraktiver werden“, fordert Vossler. „Dazu gehören diskriminierungsfreie Regeln für Direktleitungen und Reserveanschlüsse, wie dies der EuGH in seiner Entscheidung aufzeigt.“
PPAs und Direktbelieferungen bilden eine wichtige Brücke zwischen Erzeugern und der Wirtschaft. Die Bundesregierung sollte die Entscheidung dringend zum Anlass nehmen, die im Koalitionsvertrag angekündigte Erleichterung von Direktlieferungen konsequent umzusetzen, fordert der LEE NRW.
Link zum EuGH Urteil:
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 18.9.2026
www.lee-nrw.de
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