Bestandsanlagen am Netz halten bis Repoweringstrategie steht

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Ab 2021 fallen die ersten Windenergieanlagen aus der EEG-Systematik. 6.000 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 4.500 MW sind allein im ersten Jahr betroffen. Am kommenden Freitag berät der Bundesrat Entschließungsanträge von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die sich mit den Herausforderungen für die weitere Nutzung der Bestandsanlagen für die Stromproduktion befassen. Der Bundesverband WindEnergie fordert vor diesem Hintergrund, Rahmenbedingungen für umfassende Repowering-Möglichkeiten zu schaffen – unter anderem durch Flächensicherung, vereinfachte Genehmigungsverfahren aber auch Ausnahmen bei Mindestabständen im Bereich Artenschutz und zu Siedlungsstrukturen. Kurzfristig sollte alles getan werden, um Bestandsanlagen im System zu halten werden. „Wir können uns keinen Ausfall CO2-freier Kapazitäten leisten“, machte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie deutlich. „Vor der Überlegung zum Weiterbetrieb müssen jedoch alle Möglichkeiten zum Repowering ausgeschöpft werden.“

„Es braucht einen wirksamen Ansatz, um ein zügiges Repowering in den heute für die Windenergie genutzten Bestandsflächen zu unterstützen. Flächensicherung und deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren sind dafür unumgänglich. Bestandsflächen haben durch ihre bereits über 20-jährige Nutzung eine etablierte und hohe Akzeptanz und sind fest in der steuerlichen Refinanzierung der Gemeinden etabliert. Um zu vermeiden, dass es bis zur Implementierung einer durchgreifenden Repoweringstrategie zum ungeordneten Rückbau bestehender Kapazitäten kommt, muss jetzt gehandelt werden. Für Anlagen, die ab 2021 sukzessive aus der EEG-Systematik fallen, braucht es wirtschaftliche Perspektiven. Die COVID-19-Krise aber auch der unzureichende Einstieg in die CO2-Bepreisung machen eine Refinanzierung über den Strommarkt immer unwahrscheinlicher“, so Hermann Albers.

Der BWE verwies in dem Zusammenhang auf umfassende Analysen insbesondere der Fachagentur Wind an Land zu den Kostenstrukturen im Weiterbetrieb und den regional betroffenen Anlagenparks. Daten und Fakten lägen sichtbar für alle politischen Akteure vor. Die COVID-19-Krise hat massive Auswirkungen auf die Preisbildung am Strommarkt, die jetzt die Wirtschaftlichkeit des technisch möglichen Weiterbetriebs in Frage stellen. Hier brauche es kurzfristige Maßnahmen.

„Wir sprechen uns deshalb dafür aus, Repowering zwar immer an erster Stelle zu forcieren, gleichzeitig aber eine kurzfristige Brücke zur Sicherung der Bestandsflächen zu bauen. Diese muss so lange halten, bis eine einheitliche Vorgehensweise zum Repowering vereinbart ist. Maßstab für eine überbrückende Begleitung von Bestandsanlagen sollte ein anzulegender Wert auf Basis der Zahlen der Fachagentur Wind an Land sein, der zunächst für zwei bis drei Jahre kompensierend verrechnet wird. Sobald der Strom aus Windenergieanlagen am Markt verkauft werden kann und damit Einnahmen oberhalb des kostendeckenden anzulegenden Wertes erzielt werden, kann auch innerhalb der Übergangszeit ein Wechsel in die ungeförderte sonstige Direktvermarktung und damit auf den freien Markt erfolgen. Das übergeordnete Ziel muss sein, einen größeren Wegfall von Bestandsanlagen zu verhindern“, unterstrich Hermann Albers.

Quelle: BWE e.V., 2.7.2020
www.wind-energie.de

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