BNetzA setzt mit Volumenreduktion falsches Signal

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute das Volumen in der Ausschreibungsrunde für Wind an Land mit dem Gebotstermin 1. November reduziert. Ein falsches Signal, kritisiert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

“Mit der massiven Kürzung um mehr als ein Drittel auf 2.086 MW streicht die BNetzA das dritte Mal in Folge das Ausschreibungsvolumen zusammen. Der BWE hatte bereits darauf hingewiesen, dass genügend Genehmigungen zur Verfügung stehen, um das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 3.192 MW zu befüllen. Vor diesem Hintergrund ohne Not das Volumen derart deutlich zu beschneiden, setzt ein falsches Signal”, so Bärbel Heidebroek, Präsidentin Bundesverband WindEnergie (BWE).

Ursprünglich sollten 2023 rund 12,8 GW in die Ausschreibung gehen. Sogar wenn die Ausschreibungsrunde zum 1. November nun vollumfänglich ausgefüllt würde, könnten in diesem Jahr noch rein rechnerisch maximal 6.496,5 MW bezuschlagt werden. 

Der BWE weist darauf hin, dass derzeit ein schon genehmigtes, aber noch nicht bezuschlagtes Volumen von in Summe 3.860 MW aus den Jahren 2021 (180 MW), 2022 (600 MW) und 2023 (3.065 MW) bereitsteht. Das ursprünglich geplante Volumen von 3.192 MW wäre also erreichbar gewesen. Damit hätte zu Ende des Jahres das Gesamtzuschlagsvolumen bei 7.601,9 MW liegen können. „Wir hätten in diesem Jahr mit Zuschlägen im Volumen von deutlich mehr als 7.000 MW eine starke Ausgangsbasis für die Erreichung der EEG Zubauziele legen können. Durch die Kürzung bleiben wir deutlich dahinter zurück. Dies ist ein falsches Signal“, kritisierte die BWE-Präsidentin.

“Die Bundesnetzagentur muss nun zumindest möglichst frühzeitig den Höchstwert für das kommende Jahr festlegen. Angesichts der weiter dramatischen Preis- und Zinssteigerungen muss dieser mindestens auf dem aktuellen Niveau belassen werden. Die Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette brauchen schnell Planbarkeit, um ihre Investitionsentscheidungen zu treffen. 2022 wartete die BNetzA bis zum buchstäblich letzten Tag, um die Anhebung der Höchstwerte zu verkünden. Das darf sich nicht wiederholen”, so Bärbel Heidebroek.

Quelle: BWE e.V., 18.10.2023
www.wind-energie.de

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