Innenministerin Sütterlin-Waack zu aktuellen und künftigen Abständen zu Windkraftanlagen: Die geltenden Abstände zur Wohnbebauung bleiben bestehen

Zur Diskussion um die aktuellen und künftigen Abstände zu Windkraftanlagen erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: Die geltenden Kriterien zur Regelung von Abständen zur Wohnbebauung bleiben bestehen.

Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen in Schleswig-Holstein heißt es im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Regionalplanung Wind:

‚Wir werden alle Kriterien mit Ausnahme der Abstände zur Wohnbebauung, die wir beibehalten werden, im Rahmen der Evaluation einer intensiven Prüfung unterziehen.‘

An diese politische Vorgabe hält sich das Innenministerium selbstverständlich. Dementsprechend wird es keine Änderungen der Kriterien zur Regelung der Wohnabstände geben. Das bedeutet:

Es wird, wie bisher, auch zukünftig keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Bereich von 800 Metern bei Bestandsanlagen und 1.000 Metern bei neuen Gebieten zu Siedlungen und 400 Metern zur Wohnbebauung im Außenbereich geben.

Im Koalitionsvertrag heißt es weiter:

‚Vor dem Hintergrund des auf Bundesebene in der Diskussion befindlichen „Wind-an-Land-Gesetzes“ werden wir zudem bestehende Höhenbeschränkungen überprüfen.‘

Genau dies haben wir jetzt getan. Wir haben auf die Bundesgesetzgebung reagieren müssen. Denn die neuen Gesetze des Bundes geben klare Richtlinien vor, die eindeutig besagen, dass Vorrangflächen für Windenergie nur noch angerechnet werden, wenn sie unter anderem keine Höhenbeschränkungen mehr vorsehen. Nur so können die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetztes (WindBG) des Bundes eingehalten werden.

Wir wollen die Energiewende in Schleswig-Holstein spürbar voranbringen. Wir werden mit der derzeit laufenden Überarbeitung der Regionalpläne Wind dafür einen wichtigen Beitrag leisten und dabei die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht aus den Augen verlieren.

Noch einmal ganz deutlich: Die geltenden Kriterien zur Regelung von Abständen zur Wohnbebauung bleiben bestehen!

Quelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, 7.12.2023
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2023/231207_statement_M_hoehen_windkraft.html?nn=6b94bbe7-220f-41c2-9bec-bad6898d326d

vgl. Landesregierung will Gemeindeöffnungsklausel mit Regionalplanung Windenergie in Einklang bringen

s. COP28 IN DUBAI: VERDREIFACHUNG DER ERNEUERBAREN KAPAZITÄTEN BIS 2030 UNVERZICHTBAR

s. BEE-STATEMENT ZUM BUND-LÄNDER-GIPFEL DER ENERGIE- UND WIRTSCHAFTSMINISTER*INNEN

s. KLIMANEUTRALES INDUSTRIELAND NRW – DAFÜR BRAUCHT DAS LAND MEHR SOLARLEISTUNG

s. Windenergie im Wald – Neue C.A.R.M.E.N.-Seite zu Tipps aus der Praxis zur waldschonenden Umsetzung

s. STAHL- UND ERNEUERBAREN-BRANCHE FORDERN TRANSFORMATIONSGIPFEL MIT BUNDESREGIERUNG

s. TEMPO, TEMPO, TEMPO: DIE WINDBRANCHE FORDERT MEHR GESCHWINDIGKEIT BEIM AUSBAU DER WINDENERGIE

s. BEE-STATEMENT ZUR ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS

vgl. Bürgerwind-Gipfel in Steinfurt: Triathlon Energiewende meistern!

s. SOLARPAKET I: BEE BEGRÜSST SOLARE OFFENSIVE UND FORDERT DIE ABSCHAFFUNG WEITERER HÜRDEN BEIM ERNEUERBAREN AUSBAU

s. Platz für weitere Reformen im Solarpaket I

vgl. Rekordleistung 2023: IWR erwartet mehr als eine Million neue Solaranlagen in Deutschland

vgl. E-Autos mit Solarstrom preiswert betanken – auch nach Auslaufen der Förderung privater Solar-Tankstellen

s. GESUCHT Flächen und Projektrechte für Solarparks

s. „WAS ZÄHLT, SIND EINZIG UND ALLEIN GEEIGNETE FLÄCHEN“