StromVKG-Ausschreibung: Batteriespeicher werden strukturell benachteiligt

Alle Zuschläge in der ersten Strom-VKG-Ausschreibung gehen an Gaskraftwerke / Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert strukturelle Benachteiligung von Batteriespeichern

In der ersten Ausschreibungsrunde des Strom- Versorgungssicherheitsgesetzes (Strom-VKG) wurden nach Auswertungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Basis der von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Informationen ausschließlich Gaskraftwerke bezuschlagt. Insgesamt erhielten 11 Gebote mit einem Gesamtgebotsvolumen von rund 5.160 rMW einen Zuschlag.

Der BSW-Solar kritisiert, dass laut den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Informationen kein einziger Batteriespeicher einen Zuschlag erhalten hat. Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde würden frühere Warnungen bestätigen, dass Speichertechnologien durch die Ausschreibungskriterien gegenüber Gaskraftwerken benachteiligt werden. „Von echter Technologieoffenheit kann keine Rede sein. Batteriespeicher werden bei der Teilnahme an den Kraftwerksausschreibungen strukturell benachteiligt, so dass letztendlich nur fossile Kraftwerke gefördert werden“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Dies habe auch dazu geführt, dass sich in der StromVKG-Ausschreibung nur wenige Anbieter durchsetzen konnten: Von insgesamt elf bezuschlagten Kraftwerken gehören drei RWE und sieben der LEAG. Nur ein Kraftwerk, das von einem kommunalen Unternehmen betrieben wird, erhielt ebenfalls einen Zuschlag.

Die Interessenvertretung der Solar- und Speicherwirtschaft warnt deshalb eindringlich, dass das Strom-VKG fossile Strukturen zementiere und gleichzeitig nachhaltige Technologien dauerhaft benachteilige. Dabei könnten preiswerte und schnell einsetzbare Batteriespeicher die Notwendigkeit zum Bau teurer Gaskraftwerke deutlich reduzieren und zügig zur Versorgungssicherheit beitragen. „Speicher können Versorgungssicherheit schnell, flexibel und emissionsfrei bereitstellen. Sie müssen deshalb in den kommenden Ausschreibungen eine höhere Priorität gegenüber anderen Technologien erhalten“, so Körnig.

Insgesamt hatte der Verband 15 Maßnahmen für einen schnelleren Batteriespeicherzubau in Deutschland angemahnt, um deren Potenzial zur Kosteneffizienz und Strompreissenkung für die Energieversorgung zu erschließen. Bis 2030 sollte laut BSW-Solar hierzulande eine Batteriespeicherkapazität von mindestens 200 Gigawattstunden erreicht werden. Derzeit sind es rund 36 Gigawattstunden. Um den Zubau zu beschleunigen fordert der Verband unter anderem Vereinfachungen bei der Co-Location von Batterien bei Erzeugern und Verbrauchern, faire Netzanschlussverträge und die aktive Einbindung von Batterien in den Netzbetrieb, um Engpässe zu reduzieren und Kapazitätsreserven zu heben. Teurer Netzausbau ließe sich dadurch erheblich reduzieren.

Zum Positionspapier: /datawall/uploads/2026/10/261015_Speicher_15-Massnahmen_BSW-Solar.pdf

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 3.11.2026
www.solarwirtschaft.de

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