VERTEILUNG DER NETZENTGELTE LANGFRISTIG GERECHT AUSGESTALTEN!

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier zur gerechteren Verteilung der Netzentgelte vorgelegt. Der BEE begrüßt den Vorschlag grundsätzlich, sieht aber noch weiteren Diskussionsbedarf. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter: “Mit der Netzentgeltreform würde ein echter Mehrwert für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung geschaffen. Gegenüber einer Splittung der Strompreiszonen ist das auch energiewirtschaftlich sinnvoll.”

Die Verringerung der teilweise deutlichen Spreizung der Netzentgelte und die damit einhergehende Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die in Regionen mit starkem Ausbau der Erneuerbaren Energien leben, sei aus Branchensicht vollumfänglich zu begrüßen, so Peter. Der BEE empfehle zudem, die zur Berechnung herangezogenen Faktoren turnusmäßig zu aktualisieren, um die Dynamik der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sachgerecht abbilden zu können.

Neben den positiven Faktoren des Eckpunktepapiers blieben jedoch aus BEE-Sicht auch noch einige Fragen ungeklärt. “Der vorgeschlagene Mehrkostenermittlungsmechanismus und die Wälzung wirken ausschließlich mittelfristig, da nur bei einem begrenzten Umverteilungsvolumen eine anhaltende und merkliche Kostenreduzierung beim Letztverbraucher erreicht wird. Damit stellt der Vorschlag bestenfalls eine Übergangslösung für das generelle Problem der stetig ansteigenden Netzausbaukosten dar. Die Frage, wie langfristig eine verteilungsgerechte Ausgestaltung der Netzausbaukosten erreicht werden soll, bleibt bestehen”, so Peter.

Deutlich werde mit dem Vorschlag auch, dass eine Einzelmaßnahme hier nicht die Lösung bringen werde. “Eine derart umfassende Entscheidung muss breiter diskutiert und kommuniziert werden. Der weitere Konsultationsprozess sollte daher im engen Austausch mit allen beteiligten Akteuren erfolgen. Der BEE ist gerne bereit, an einem solchen Prozess mitzuwirken”, so Peter abschließend.

Die BEE- Stellungnahme zum Eckpunktepapier der BNetzA finden Sie hier

Quelle: BEE e.V., 1.2.2024
www.bee-ev.de

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