Ausschreibungen Wind an Land: Fehlende Zuschläge müssen nachgeholt werden

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Angesichts der erneuten Unterzeichnung der Ausschreibung der Windenergie an Land beim Gebotstermin 1. September 2020 fordert der Bundesverband Windenergie eine unbedingte Nachholung der nicht bezuschlagten Mengen. Dazu erklärt Herman Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie:

„Wenn wie jetzt im EEG 2021 geplant die nicht bezuschlagten und nicht gebauten Mengen der Windenergie an Land unter den Tisch fallen, vergrößert dies die Ökostromlücke weiter. Diese gilt es zu vermeiden. Deshalb muss der Abbau der Genehmigungshemmnisse nun endlich forciert werden. Schnell wirksame Hebel liegen nach wie bei der Bundesregierung, die eine Klärung rund um die Drehfunkfeuer herbeiführen kann, wo allein ca. 4.000 Megawatt Windenergie blockiert sind.

Andere Hebel haben die Länder in der Hand, um z.B. beim Natur- und Artenschutz zu Standardisierung zu kommen und die Flächenplanung neu anzureizen. Schnelles Handeln statt Abwarten ist in jedem Fall erforderlich. Das Mehr an Genehmigungen muss dann genutzt werden, um verlorene Ausschreibungsvolumen nachzuholen. Das Signal dafür braucht es schon jetzt im EEG 2021.

Dass es wiederum keine Zuschläge in den süddeutschen Ländern gab, zeigt, dass auch hier akuter Handlungsbedarf vorliegt. Die im EEG 2021 vorgesehene Südquote allein wird dieses Problem nicht lösen. In den Süddeutschen Bundesländern fehlt es an Genehmigungen. Hier ist die Landespolitik aufgerufen gegenzusteuern. Kein Bundesland darf sich vor dieser Aufgabe wegducken.“

Hier finden Sie die Meldung der Bundesnetzagentur zu den Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. September 2020.

Quelle: BWE e.V., 30.9.2020
www.wind-energie.de

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