Ausschreibungsvolumen anheben und Durchdringung der Sektoren Strom, Mobilität, Wärme erleichtern

„Wir sehen Ausschreibungen nach wie vor als ungeeignet an, um die Energiewende voranzubringen und die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Trotzdem hat sich die Branche der Debatte gestellt und arbeitet an den gesetzlichen Regelungen mit. Ziel ist es, den vom Bund gewollten Systemwechsel hin zu Ausschreibungen derart zu gestalten, dass Bürgerenergieprojekte und Mittelstand auch künftig die Energiewende mitgestalten können.

Die jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten neuen Eckpunkte sind ein Hoffnungsschimmer. Wichtige Anregungen der Branche sind aufgenommen und sollen offenbar berücksichtigt werden. Dazu zählen die Voraussetzung zur Teilnahme an Ausschreibungen, die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheit oder das künftig einstufige Referenzertragsmodell. An drei zentralen Punkten besteht allerdings weiter erheblicher Diskussionsbedarf“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Das Ausschreibungsvolumen ist deutlich zu niedrig. Es wird nicht dazu beitragen, die Energiewende in die wichtigen Sektoren Mobilität und Wärme zu tragen. Gerade hier ist noch deutliches Potenzial, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem wird eine bessere Durchdringung der Sektoren Strom, Mobilität, Wärme auch dazu beitragen den Transformationsprozess der Energiewirtschaft insgesamt besser zu gestalten. Der BWE fordert ein jährliches Ausschreibungsvolumen von 4.400 MW und Regelungen, die den barrierefreien Zugang in die Sektoren Mobilität und Wärme für preiswerten Windstrom erleichtern. Ein hohes Ausschreibungsvolumen wird auch benötigt, um die Technologieführerschaft der deutschen Windindustrie in internationalen Märkten zu sichern.

Die Formel zu Berechnung der Ausschreibungsmenge bei Windenergie an Land erweckt zudem den Eindruck, dass die einzelnen EE-Technologien gegeneinander in Konkurrenz treten sollen. Bisher war die Idee der Energiewende immer ein gemeinsamer Umbau der Energieversorgung mit allen Technologien. Die Bundesregierung muss erklären, wieso sie die preiswerte Windenergie an Land ausbremsen will und gleichzeitig die Kosteneffizienz beim weiteren EE-Ausbau abzusichern gedenkt.

Ausschreibungen sollen für eine wettbewerblich ermittelte Förderung der Erneuerbaren Energien sorgen. Dass das Bundeswirtschaftsministerium den Wettbewerb aber beschneiden will, in dem für Gebote ein Höchstwert festgelegt wird, der zudem kontinuierlich abgesenkt werden soll, ist systemfremd. Wenn die Bundesregierung die Sorge hat, dass unter Ausschreibungen höhere Preise drohen, sollte sie den Systemwechsel unterlassen.

Nach wie vor nicht enthalten ist die von der EU ausdrücklich zugelassene Ausnahmeregelung. Wir fordern weiter, dass die auf Druck von Deutschland zugelassenen Ausnahmen nun auch im EEG verankert werden. Wir brauchen kleine Projektierer, Bürgerenergieprojekte und Genossenschaften, um die Akzeptanz der Energiewende zu sichern. Diese Akteure sehen wir unzureichend geschützt.

„Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen ambitionierten Zeitplan vorgelegt, der befürchten lässt, dass die Einflussmöglichkeiten der Mitglieder des Bundestages erneut deutlich beschränkt bleiben. Wir werden auf allen Ebenen noch einmal engagiert für ein Ausschreibungsdesign werben, welches die Akteursvielfalt erhält, die Erreichung der Klimaschutzziele tatsächlich gewährleistet und die starke internationale Position der deutschen Windindustrie in den wachsenden Weltmärkten nicht beschneidet“, kündigte Hermann Albers an.

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 26. November 2015
www.wind-energie.de

vgl. dazu: Studie „Der Plan“ für Deutschland

vgl. auch: Korridore des EEG

s. auch: Nord-Süd-Debatten vermeiden