BEE begrüßt schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte / umfassende Reform der Netznutzungsentgelte bleibt aus

Geschenke an die AtomwirtschaftDie im Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) vorgesehene schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte führt auf der Ebene der Übertragungsnetzentgelte zu mehr Gerechtigkeit“, befürwortet Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. den Bundestagsbeschluss vom Freitag, mit dem das NEMoG in Kraft treten kann, und fügt hinzu: „Bei der EEG-Umlage ist die deutschlandweit gleichmäßige Verteilung der EEG-Umlage seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 Normalität.“

Zu kritisieren sei allerdings die Benachteiligung der fluktuierenden Erneuerbaren Energien gegenüber KWK-Anlagen bei den vermiedenen Netznutzungsentgelten. Selbst Erneuerbare Energien-Anlagen, die mit Speichern gekoppelt sind und die Netze entlasten, würden diskriminiert.

„Die Struktur der vermiedenen Netznutzungsentgelte wurde leider nicht geändert. Anlagen der fossilen Energieerzeugung werden weiterhin auch dann laufen, wenn ihre Stromerzeugung die Netze für Erneuerbare Energien blockiert und die fossilen Anlagen sogar systemschädlich sind“, so Uphoffs Kritik. Damit bleibt die Quersubventionierung der konventionellen Anlagen über die vermiedenen Netznutungsentgelte bestehen. Aus Sicht des BEE ist es deshalb unerlässlich, dass diese Fehlstruktur schnellstmöglich in der nächsten Legislaturperiode beseitigt wird.

Auf Unverständnis stößt beim BEE auch die Regelung, dass Netzanschlusskosten in die Offshore-Haftungsumlage verlagert werden. Dies war nie Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens und entbehrt jeder sachlichen Begründung. Die Regelung wurde offenbar erst in letzter Minute ohne vorherige Beratung in das Gesetz rein verhandelt.

Entgegen aller Ankündigungen im Laufe der Legislaturperiode wurde auch ein weiterer unzeitgemäßer Anreiz der Netzentgelteverordnung nicht korrigiert. Danach müssen Unternehmen dann deutlich reduzierte Netznutzungsentgelte bezahlen, wenn sie viel Strom unflexibel verbrauchen, anstatt flexibel auf die Lastsituation zu reagieren. „Eine umfassende Reform der Netznutzungsentgelte ist nicht gelungen und bleibt wieder einmal Hausaufgabe für die nächste Legislaturperiode“, so Uphoffs Resümee.

Quelle: BEE e.V., 30.06.2017
www.bee-ev.de

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