BEE-Pressekonferenz: Novellierung des EEG braucht dringend Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz seine Forderungen für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) bekräftigt. Diese wurde heute bereits im Kabinett beschlossen. „Es braucht umfassende Nachbesserungen am Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren. Die Argumente aus der zeitlich sehr knapp bemessenen Verbändeanhörung fanden fast schon erwartungsgemäß kaum Berücksichtigung. Lediglich durch den Entwurf neu geschaffene Hürden wurden teilweise wieder abgeschwächt“, kritisierte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Auch wenn nun ein Strommengenpfad für den jährlichen Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch beziffert wird, hat sich im Grundsatz an den Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchsnichts geändert“, so Peter. Daher dürfe dies und auch marginale Änderungen in den Ausbaupfaden nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung weiterhin von einem unrealistischen Strombedarf ausginge. „Die Anpassung am § 51zeigt zwar, dass man erkannt hat, dass man sich hier auf dem falschen Weg befindet. Sie stellt jedoch auch in der jetzigen Form mit einem Wegfall der Vergütung bereits nach einer Stunde negativer Strompreise weiterhin eine erhebliche und unsachgemäße Verschärfung der Situation dar. Der § 51 war und ist nicht dazu geeignet die Problematik negativer Strompreise zu lösen!“, so Peter weiter. Positiv sei die Aufnahme der BEE-Forderung, einen Kooperationsausschuss von Bund und Ländern einzurichten, die gemeinsam stetig die Erreichung der Ausbauziele prüften. „Auch die Anschlusslösung für Wind Onshore Ü20-Anlagen bis Ende 2021 im Kontext der Corona-Pandemie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser greift aber zu kurz, wir brauchen stattdessen eine Lösung für 2-3 Jahre“, fordert Peter. Statt einer stufenweise Absenkung auf 100 kWp im Solarbereich solle zwar nur auf 500 kWp abgesenkt werden. Allerdings ist auch diese Absenkung abzulehnen. „So droht aber weiterhin für rund 30 Prozent des bisherigen Solardach-Marktes die Teilnahme an Ausschreibungen und damit ein Markteinbruch“ bemängelt Peter. „Für die Bioenergie enthält der aktuelle Entwurf ein klares Signal, dass es für die Branche weitergeht und ihre Systemrelevanz erkannt wird. Besonders die Anhebung der Gebotshöchstwerte ist zu begrüßen. Nichtsdestotrotz besteht bei mehreren Regelungsdetails noch Klärungs- und Anpassungsbedarf“, fordert Peter.

„Wir befinden uns aktuell in einer herausfordernden Lage: Neben dem dringend erforderlichen Konjunkturschwung aufgrund der Corona-Pandemie wird auch der akute Handlungsbedarf durch die sich verschärfende Klimakrise immer größer“, so Peter. Das erfordere klare politische Maßnahmen, die nicht aufgeschoben werden dürfen. „Erneuerbaren Energien sind die tragende Säule im Energiemarkt, sind Klimaschützer Nr. 1 und Basis für einen zukunftsfähigen Industriestandort. Dem muss sich der Rechtsrahmen stellen. Das EEG bleibt daher für die Energiewende ein ganz entscheidendes Instrument,  um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und die Anforderungen nach sauberer Energie aus der Industrie zu erfüllen erreichen“, machte Peter deutlich.

„Der jetzige Entwurf hat sicherlich einige kleinteilige Hürden beseitigt, enthält aber zu viele Hindernisse und Leerstellen“, so Peter. Damit entwerte der Entwurf seine positiven Ansätze wieder selbst und bleibe deutlich hinter den klima- und energiepolitischen Möglichkeiten zurück. „Die Reform des EEG ist richtig und wichtig – nicht zuletzt, weil die erneuerbaren Technologien die Grundlage für eine zukunftsorientierte Wirtschaftsweise bilden und weil sie sich global als krisenresiliente Energieträger erwiesen haben. Das parlamentarische Verfahren ist jetzt essentiell, um im Gesetz die notwendige Rolle der Erneuerbaren Energien für die Energiewende herauszuheben. Es braucht Zubau aller Erneuerbarer Technologien im ganzen Land, einen Schub für Innovation und eine zusätzliche Dynamik“, so Peter abschließend.

Weiterführende Informationen:
Die gesamte Stellungnahme des BEE zum Referentenentwurf der EEG-Novelle finden Sie hier.
Die ausführliche Stellungnahme des Bundesverbands für Solarwirtschaft finden Sie hier.

Quelle: BEE e.V., 23.9.2020
www.bee-ev.de

vgl. Deutsche Umwelthilfe fordert umfassenden Neustart für Erneuerbare Energien statt Flickschusterei

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