Aktionsprogramm „Wind an Land“: Guter Wille allein reicht nicht

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Zum aktuellen Stand der Abarbeitung der Aufgabenliste Wind an Land, die das Bundeswirtschaftsministerium heute veröffentlichte, erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie:

„Wir haben die Vorlage des 18 Punkte umfassenden Arbeitsplans in Oktober 2019 begrüßt. Genehmigungen und Marktvolumen verharren jedoch auf weiterhin niedrigem Stand. Es fehlen allein in diesem Jahr immer noch 3.000 Megawatt an Zubau. Das Defizit zur Einhaltung der Pariser Verträge wächst rasant. Insofern fehlt es noch an der Wirksamkeit der bisherigen Umsetzungen der Aufgabenliste. Wir brauchen dringend deutlich mehr Schwung und Konzentration auf das Wesentliche, um endlich voran zu kommen.

Die selbst gegebenen Haken sind wohl zuweilen etwas verrutscht. Es wäre gut, wenn sich das Bundeswirtschaftsministerium etwas selbstkritischer beim Abarbeitungsstand zeigt. Nach wie vor sind 12 Punkte noch nicht vollständig gelöst. Doch auch einige vom BMWi abgehakte Punkte sind in Wirklichkeit noch nicht einmal begonnen oder umgesetzt: Das Artenschutzportal (Punkt 9) zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten ist zwar beschlossen, aber noch keineswegs umgesetzt, wie es das BMWi vermittelt. Andererseits werden Punkte abgehakt, die gar nicht gelöst wurden: Die Weiterentwicklung des BNatSchG (Punkt 12) wird als erledigt angesehen, weil ein Kompromiss im Bereich Offshore-Windenergie gefunden wurde. Allerdings handelt es sich bei dem Arbeitsprogramm des BMWi um eines für Windenergie an Land!

Auch bei der Kennzeichnung „Umsetzung läuft“ entsteht teilweise ein falscher Eindruck: Bei der Erschließung von Flächenpotentialen durch Reduzierung der Anlagenschutzbereiche bei Drehfunkfeuern (Punkt 13) sind zwar erste Änderungen bei der Bewertungsmethode umgesetzt worden und die Überprüfung der Reduzierung wurde angekündigt, aber noch nicht durchgeführt. Beim Ersatz von VOR auf DVOR ist noch kein Fortschritt zu sehen. So ist die tatsächliche Abarbeitung der Aufgabenliste leider nicht so weit vorangeschritten, wie es auf den ersten Blick scheint.

Es ist gut, dass das BMWi den eigenen Arbeitsstand bewertet und veröffentlicht. Jedoch braucht es stärkeres zupacken bei der Umsetzung. Im kommenden Jahr werden wir einen Paradigmenwechsel erleben: Erstmals fallen Windenergieanlagen aus der EEG-Förderung. Wie viele der Anlagen sich halten können, ist ungewiss. Umso dringender muss die Politik die Rahmenbedingungen für diese Situation verbessern. Wir warten nun auf eine schnelle Vorlage der EEG Novelle. Sie muss die Umsetzung der Aufgabenliste sichtbar vorantreiben. Die Energiewende braucht den Leistungsträger Wind an Land. Und Wind an Land braucht die Rückendeckung der Politik.“

Hier finden Sie den „Umsetzungsstand des „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“ des BMWi und hier den Aktionsplan für mehr Genehmigungen des BWE.

Quelle: BWE e.V., 25.8.2020
www.wind-energie.de

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