BNetzA gibt Höchstwert bekannt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Windenergie an Land im kommenden Jahr bekanntgegeben. Im Vergleich zu 2023 wurde der Höchstwert nicht verändert, sondern auf dem Niveau von 7,35 Cent belassen. Damit sei eine solide Grundlage für den Zubau gegeben, befindet Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE.

„Der Höchstwert von 7,35 Cent je Kilowattstunde bedeutet eine solide Basis, auf der die projektierenden Unternehmen nun in die Planungen gehen können. 2023 werden voraussichtlich fast 7.000 Megawatt neu genehmigt. Mit der Beibehaltung des Höchstwerts sind die Voraussetzungen geschaffen, dieses Volumen in den kommenden Jahren auch schnell zu realisieren und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Gleichwohl hätten wir uns eine frühere Bekanntgabe des Höchstwertes gewünscht. Je früher die Unternehmen Planungssicherheit haben, umso energischer werden neue Projekte angeschoben“, so Heidebroek.

Dem aktuellen Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zufolge befanden sich zum Stichtag von 31. Dezember 2022 noch 1.498 Windenergieanlagen mit einem kumulierten Volumen von 7.682 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land deuten darauf hin, dass im laufenden Jahr eine kumulierte Leistung von rund 7.000 Megawatt neu genehmigt wurde.

„Nach Jahren des eher langsam wachsenden installierten Volumens rechnen wir in den kommenden zwei Jahren mit einem regelrechten Aufbruchszubau, der das Potenzial hat, das bisherige Rekordjahr 2017 sogar noch zu übertreffen“, zeigt sich die BWE-Präsidentin optimistisch.

Pressemitteilung der BNetzA

Quelle: BWE e.V., 14.11.2023
www.wind-energie.de

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