BRAUNKOHLEAUSSTIEG 2030 IN NRW NUR MIT EINEM FORCIERTEN AUSBAU ALLER ERNEUERBAREN ENERGIEN MÖGLICH

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt die Verständigung zwischen der Bundesregierung, der NRW-Landesregierung und dem RWE-Konzern, die Braunkohlenutzung in Nordrhein-Westfalen 2030 zu beenden.

Angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges Russlands in der Ukraine, der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland sowie der Sabotageattacken auf Gaspipelines in der Ostsee drohen bei einem kalten Winter regionale Gasmangellagen. Für die Energieversorgungssicherheit muss deshalb – so schmerzhaft das für den Klimaschutz ist – zeitweise zusätzlich mehr Kohle genutzt werden. Der Bundesregierung, der NRW-Landesregierung und dem RWE-Konzern ist es gelungen, diese zusätzliche Braunkohleverstromung, die es vor allem in den Jahren 2023 und 2024 geben wird, mit dem klimapolitisch notwendigen Vorziehen des Kohleausstiegs auf das Jahr 2030 zu verknüpfen.

Gleichzeitig haben sich die drei Verhandlungspartner darauf verständigt, die Zukunft der fünf Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath im Rheinischen Revier zu sichern und den Sicherheitsabstand des Tagebaus zu diesen Dörfern bei 400 Metern und zu Holzweiler bei den vereinbarten 500 Metern zu belassen. Außerdem sieht die Vereinbarung vor, dass die 10 noch auf den drei sog. Feldhöfen Eggerather Hof, Roitzerhof und Weyerhof im Hinterland des Tagebaus lebenden Familien nicht mehr umgesiedelt werden. Das bringt für diese Familien nach mehr als 30 Jahren endlich die Sicherheit, dass sie ihr Zuhause nicht aufgeben müssen.

Der Tagebau Garzweiler II wird nun weit mehr als 10 Jahre früher als ursprünglich geplant beendet werden. Das bedingt, dass jetzt neben der Braunkohle sehr große Mengen an Abraum aus dem noch laufenden Tagebau genutzt werden müssen, um die Böschungen und Uferbereiche des entstehenden bis zu 210 Meter tiefen Restsees dauerhaft standsicher herzustellen und die notwendige Verfüllung des Restlochs des Tagebaus Garzweiler I fertigzustellen.

Das hat Konsequenzen für die ehemalige Siedlung Lützerath. Dort sind alle früheren Bewohner bereits umgesiedelt. Alle rechtlichen Möglichkeiten, die Siedlung Lützerath zu erhalten, sind ausgeschöpft. Ein Erhalt der Siedlung als Halbinsel im Tagebau wäre nicht standsicher möglich gewesen. Es hätte zu einer Verlängerung der Uferlinie des Restsees von etwa 3.000 Metern geführt. Das wäre nur mit zusätzlich großen Mengen von Abraum möglich gewesen, um die künftigen Böschungen herzustellen. Für diesen Abraum hätten aber die erwähnten Feldhöfe aufgegeben und die dort noch lebenden Menschen umgesiedelt werden müssen.

Die kritische Situation in der Gasversorgung und der aus Klimaschutzgründen nur vorrübergehend zulässige Mehreinsatz von Braunkohle für die Verstromung machen es aber erforderlich, dass alle Hindernisse und Verzögerungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien umgehend beseitigt werden. „Die NRW-Landesregierung ist jetzt umso mehr gefordert für einen beschleunigten Ausbau aller Erneuerbaren Energien zu sorgen“, resümiert Reiner Priggen, der Vorsitzende des LEE NRW.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 4.10.2022
www.lee-nrw.de

vgl. BEE: STROMPREISBEGRENZUNG UND AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN ZUSAMMENBRINGEN – BRANCHE FORMULIERT ECKPUNKTE

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vgl. IWR erwartet 10.000 MW neue Wind- und Solarleistung in Deutschland