EEG 2016: Energiewende braucht kräftigen bundesweit ausgewogenen Windenergiezubau

Bei der geplanten Umstellung der Ökostromförderung auf wettbewerbliche Ausschreibungen im Rahmen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert der LEE NRW einen weiterhin kräftigen und bundesweit ausgewogenen Ausbau der Windenergie an Land und warnt vor einer übermäßigen Konzentration von Windenergieanlagen auf wenige windstarke Standorte in Deutschland. Die am 27. Januar 2016 veröffentlichten Zahlen des Bundesverbandes Windenergie (BWE), wonach NRW mit 421 Megawatt im Bundesvergleich den zweithöchsten Windenergiezubau im Jahr 2015 aufweist, bestätigen laut LEE NRW den aktuellen Aufwärtstrend in Nordrhein-Westfalen. Dieser dürfe jetzt jedoch nicht wieder umgekehrt werden.

„Klar ist: Die Standortqualität für eine Windenergieanlage ergibt sich heutzutage nicht allein aus den Windverhältnissen und den daraus resultierenden Erzeugungspreisen. Dies würde in dem jetzt geplanten Ausschreibungsverfahren den weiteren Ausbau der Windenergie regional stark eingrenzen und in anderen Bereichen des Energiesystems zu  erheblichen Mehrkosten und Problemen führen. Vielmehr brauchen wir einen deutschlandweit ausgewogenen und kontinuierlichen Ausbau der Windenergie, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen“, sagte Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.

Aus mehreren Gründen ist ein bundesweit ausgewogener Windenergieausbau notwendig: Würden Windräder vorrangig nur noch im Norden Deutschlands errichtet, bräuchte es im gesamten Bundesgebiet einen deutlich stärkeren Ausbau der Übertragungsnetze zur bundesweiten Verteilung des Stroms. Ein solcher Netzausbau, der sich heute schon zum Teil stark verzögert, würde die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger jedoch auf eine harte Probe stellen. Immerhin kalkuliert auch der „Netzentwicklungsplan 2025“ der Übertragungsnetzbetreiber aktuell damit, dass künftig rund 40 Prozent der Windenergie in Mittel- und Süddeutschland erzeugt werden.

Ein Ausbau der Windenergie im gesamten Bundesgebiet würde zudem eine gleichmäßigere Einspeisung gewährleisten, die unabhängig von der Windsituation in einer spezifischen Region ist und damit eine höhere Systemverträglichkeit herstellt. Zugleich drohen weit weniger volkswirtschaftlich ineffiziente Abschaltungen von Windenergieanlagen, die notwendig werden, wenn Windenergieanlagen aufgrund des verzögerten Netzausbaus in einigen Regionen die Aufnahmekapazitäten der Netze überfordern. Wenn eine Windenergieanlage beispielsweise an einem windstarken Standort 50 Prozent mehr erzeugen könnte als an einem windschwächeren Standort, dafür aber zu 50 Prozent abgeregelt würde, ist der windschwächere und verbrauchernahe Standort volkswirtschaftlich deutlich geeigneter.

„Die einfache Formel ‚Nur die windstärksten Standorte sind gute Standorte für die Energiewende‘ greift definitiv zu kurz. Von entscheidender Bedeutung sind auch Faktoren wie Systemdienlichkeit, Verbrauchernähe, Netzausbau und die Akzeptanz vor Ort“, so Klaus Schulze Langenhorst, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW und Vorsitzender des nordrhein-westfälischen BWE-Landesverbandes. Dabei gelte es auch zu berücksichtigen, dass Hersteller von Windenergieanlagen in den letzten Jahren die Entwicklung sogenannter Binnenlandanlagen stark vorangetrieben haben, die mit relativ großen Rotoren und Turmhöhen eine nahezu ähnlich hohe Vollaststundenzahl wie an  windreicheren Standorten erzielen können.

Ungeachtet seiner generell ablehnenden Haltung gegenüber einem Ausschreibungsmodell unterstützt der LEE NRW daher auch im Grundsatz den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), im Ausschreibungssystem ein einstufiges Referenzertragsmodell einzuführen, das einen günstigen gesamtdeutschen Ausbau fördert, anstatt allein auf die windreichen Standorte zu setzen. Die Vorschläge des BMWi zu einem Modell, das die windbasierten Standortvorteile im Bieterverfahren etwas ausgleicht, gehen aktuell aber noch nicht weit genug.

Für einen weiteren Windenergieausbau im Binnenland fordert der LEE NRW zudem eine Anhebung der momentan im EEG-Eckpunktepapier vorgesehenen gesicherten Ausbaumenge für die Windenergie an Land von 2.000 Megawatt (brutto) jährlich auf mindestens 4.400 Megawatt (brutto). Andernfalls drohten bei dem aufkommenden Repowering-Bedarf nahezu „Nullrunden im Zubau“, die auch die bestehenden Arbeitsplätze in der nordrhein-westfälischen Windenergie-Branche gefährden würden und ein Erreichen der nordrhein-westfälischen Ausbauziele für die Windenergie unmöglich machen. Um die Landesziele zu erreichen, bis 2025 rund ein Drittel des Stroms aus regenerativen Energien zu erzeugen, wäre ein jährlicher Windenergiezubau von rund 650 Megawatt in Nordrhein-Westfalen notwendig.

„Wenn NRW den Strukturwandel schaffen und ein starkes Energie- und Industrieland bleiben will, dann muss es weiterhin von einem starken Windenergieausbau vor der eigenen Haustür profitieren können. Die Windenergie bietet hier zusammen mit den anderen regenerativen Energieträgern die Chance, den mittelfristigen Wegfall von Arbeitsplätzen in der fossilen Energiewirtschaft mehr als auszugleichen. Diese Chance darf sich Nordrhein-Westfalen mit dem neuen EEG jetzt nicht nehmen lassen“, so Dobertin.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW), 27.01.2016
www.lee-nrw.de

vgl. dazu: Windenergie an Land: Analyse deutscher Markt 2015

s. auch: BUND und BWE fordern weiteren dynamischen Ausbau erneuerbarer Energien und Erhalt der Bürgerenergie

interessant dazu: „Wismarer Appell“ zum Norddeutschen Windenergiegipfel am 25.01.2016