Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Bundestag beschließt Verschiebung von Klimaschutz und Innovation

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Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird heute vom Bundestag verabschiedet. Für den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist damit die Chance vertan, das wichtigste Klimaschutzinstrument zu stärken, Innovation voranzutreiben und die Energiewende zu beschleunigen. „Mit der späten Vorlage der Novelle setzt sich das zähe Ringen um die Zukunft der Erneuerbaren Energien in der Bundesregierung fort. Prioritätensetzung sieht anders aus“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Auch wenn nun einige Verbesserungen für die Erneuerbaren beschlossen worden seien, sei das Endergebnis eine Enttäuschung für den dringend benötigen Anschub des Ökostromausbaus.

„Leerstellen, Baustellen und Hindernisse prägen diese Novelle. Die Erhöhung der Ausbaupfade ist vertagt, das Bekenntnis zur Energiewende als öffentliches Interesse wieder herausgestrichen und die Ausschreibungen, einst als marktwirtschaftliches Instrument gepriesen, weiter kompliziert und ins Absurde geführt“, zeigt sich Peter enttäuscht. Auch wenn es Verbesserungen bei kleinen Eigenversorgern und Mieterstrom gebe, decke das nicht die Möglichkeiten für Bürgerenergie ab, die nach Europäischer Richtlinie möglich wären. „Es mutet zudem seltsam an, wenn Industriekonzerne von Nachzahlungen durch fragwürdige Konstrukte von der EEG-Umlage befreit werden, der Eigenverbrauch bei Anlagen größer 30 kWp aber weiter mit EEG-Umlage belastet wird. Damit erhält das politisch verursachte Paradoxon der EEG-Umlage eine neue Dimension“, so Peter. Der BEE schlage schon seit längerem vor, die Kosten für die Industrieprivilegien nach Besonderer Ausgleichsregelung (BesAR) in den Haushalt zu verschieben, denn dort gehöre Industrieförderung hin. Damit würde auch die EEG-Umlage entlastet, ohne die Beihilfefreiheit des EEG aufzugeben.

Insgesamt gehöre die Debatte über Abgaben und Umlagen vom Kopf auf die Füße gestellt. „Immer neue Konstrukte der Finanzierung machen das EEG und die Umlage nicht besser. Wir brauchen endlich Finanzierungsmechanismen, die die Eigenschaften eines auf dezentralen Erneuerbaren-Energien-Anlagen basierenden Stromsystems inklusive Flexibilisierung, Speicherung und Lastverschiebung besser unterstützen und die Kopplung der Sektoren anreizen“, so Peter. Auch der Vorrang für Erneuerbare Energien müsse wiederhergestellt werden, denn bislang würden zu viele Ökostrom-Anlagen abgeregelt statt genutzt. In diesem Kontext sei auch die Anwendung des Paragraf 51 in Zeiten, in denen konventionelle Kraftwerke für die negativen Strompreise verantwortlich seien, absolut unverständlich. „Eine Aussetzung der EEG-Vergütung nach vier Stunden negativer Strompreise ist eine Verschärfung für Erneuerbare, nachdem schon die bisherige Grenze von 6 Stunden ihre Wirkung verfehlt hat“, so Peter abschließend.

Quelle: BEE e.V., 17.12.2020
www.bee-ev.de

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