Stellungnahme der DGS zum EEG-Referentenentwurf 2021

Eine Analyse von Jörg Sutter

Die DGS hat am gestrigen Donnerstag eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des EEG 2021 abgegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine kurzfristige Verbändeanhörung gestartet, dazu wurde ein 164-seitiger Referentenentwurf am Montagvormittag versendet. Der Entwurf wurde inzwischen auch hier auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Die Stellungnahme der DGS findet sich hier.

Nachbesserung erforderlich
„Aus Sicht der DGS muss der Gesetzesentwurf an etlichen Stellen deutlich nachgebessert werden“, so Jörg Sutter, Vizepräsident der DGS. „Es beginnt mit zu niedrigen Ausbauzielen, geht über die Behinderung der Eigenversorgung bis hin zur geplanten Ausschreibepflicht für kleinen PV-Dachanlagen, die dieses Marktsegment abwürgen würden“.  

Auch die geplanten Regelungen für den Umgang mit ausgeförderten Anlagen sind völlig unzureichend. Schon zu Jahresende 2020 sind davon über 18.000 PV-Anlagen in Deutschland betroffen, deren Betreiber die Anlagen gerne weiterbetreiben möchten. „Die Möglichkeiten für den Ü20-Weiterbetrieb aus dem Referentenentwurf sind eine Mogelpackung. Sie lassen real keinen Weiterbetrieb zu, denn für Kleinanlagenbetreiber sind alle Möglichkeiten vollkommen unwirtschaftlich. Mit diesen Regelungen werden die Anlagen stillgelegt und abgebaut – ein Bärendienst für die Energiewende“, kommentiert das Sutter. Die DGS kennt die Sorgen der Betreiber, berät sie doch Ü20-Betreiber derzeit mit dem Beratungsprojekt PVLOTSE.

Mogelpackung statt attraktivem Weiterbetrieb
Statt diesen Anlagen einfach einen attraktiven Weiterbetrieb zu ermöglichen, wird stattdessen im EEG-Entwurf noch ein umständlicher und teurer Einbau von speziellen Zählern für Eigenversorgung gefordert. Und eine Bestrafung der Ü20-Anlagen wird kommen: Wird der Gesetzentwurf nicht geändert, sollen nach Förderende auch Anlagen unter 10 kWp Leistung die EEG-Umlage für selbstgenutzten Strom bezahlen. Die Eigenversorgung, die derzeit der Garant für den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist, wird im aktuellen EEG-Entwurf an vielen Stellen regelrecht abgewürgt.

Das Fazit von Jörg Sutter: „Manchmal fragt man sich, ob mit dem EEG der Ausbau der Erneuerbaren Energien fortgeschrieben werden soll oder ob es zu deren Bekämpfung benutzt wird“. Das Gesetz wird immer komplexer gemacht, viele Detailregelungen sind selbst für Fachleute undurchsichtig und unverständlich.

In der Praxis sieht die DGS insgesamt eine große Akzeptanz für Photovoltaik und eine große Bereitschaft bei Bürgern, die investieren möchten. Aber man muss nun endlich aufhören, den engagierten Energiewendern regelmäßig neue Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V., 18.09.2020
www.dgs.de

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