Im Bundestag haben am kommenden Montag Sachverständige aus 13 Verbänden und Institutionen auf einer Anhörung zum EEG 2016 die Chance, zu dem damit verbundenen Wechsel vom preisgetriebenen EEG-System auf eine restriktive Mengensteuerung ihre Positionen vorzutragen. Vor diesem Hintergrund gibt der BWE eine erweiterte Stellungnahme ab.
„Kern der 430 Seiten umfassenden EEG-Novelle ist das künftige Ausschreibungssystem für die Windenergie. Die Bundesregierung stellt die Branche insgesamt vor große Herausforderungen. Mit dem Ausschreibungssystem werden die Mengengerüste neu justiert. Zusätzlich drohen regulatorischen Eingriffe, wie eine rückwirkende Einmaldegression, wissenschaftlich nicht ausreichend abgesicherte Korrekturfaktoren für die unterschiedlichen Standorte, begrenzende Ausbauszenarien in bestimmten Netzgebieten oder schwer berechenbare Risiken für die Vergütung bei negativen Strompreisen den Systemwechsel zu belasten“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie..
Der BWE präzisiert in seiner Stellungnahme einzelne Kritikpunkte und erläutert im Lichte aktueller wissenschaftlicher Gutachten bereits gegebene Hinweise. Wir appellieren an die Abgeordneten trotz eines ambitioniert straffen parlamentarischen Verfahrens u.a. folgende Aspekte noch einmal zu prüfen:
Akteursvielfalt
Kleine Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften aber auch Stadtwerke bilden das Fundament für die Akzeptanz der Energiewende. Der Gesetzentwurf geht auf diese Akteure nur unzureichend ein. Wir fordern im Einklang mit der EU-Kommission noch einmal, Projekte bis 18 Megawatt von Ausschreibungen auszunehmen.
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