Versorgungssicherheit ist auf starken Beitrag im Repowering angewiesen

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Bis zum Jahr 2025 fallen 15 Gigawatt (GW) Windenergie aus der EEG-Förderung. Im Koalitionsvertrag ist zugesagt, dass dort, wo bereits Windkraftanlagen stehen, ohne großen Genehmigungsaufwand alte durch neue Windenergieanlagen ersetzt werden können. Dafür braucht es jetzt eine gesetzliche Klarstellung.

„In den kommenden drei Jahren endet für Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 15 GW die EEG-Förderzusage. In vielen Fällen wollen die Betreiber deshalb in das Repowering einsteigen. Über dieses ließe sich kurzfristig die installierte Leistung und damit der potenzielle Stromertrag aus der Windenergie an Land deutlich erhöhen. Der Koalitionsvertrag hat diese Chance erkannt und deshalb eine Neubewertung und den Erhalt der Bestandsflächen vorgenommen. Jetzt gilt es, diese unmittelbar umzusetzen“, forderte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.

„Wie die Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleistet werden kann, ist die zentrale Frage unserer Zeit. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt uns die Dringlichkeit einer sicheren Energieversorgung neu vor Augen. Es braucht einen schnellen Zubau der Erneuerbaren Energieträger und hier vor allem des Leistungsträgers Wind. Rückwärtsgewandte Debatten um Kohle- oder Kernkraft sind Nebelkerzen. Sie lenken nur von den tatsächlichen Lösungen ab. Eine gesetzliche Klärung und Vereinfachung für das Repowering öffnet die Chance, kurzfristig einen Nettozubau von bis zu  45 GW mit modernen Windenergieanlagen zu erreichen“, so Hermann Albers.

Kurzfristig lassen sich aus Sicht des Bundesverbandes WindEnergie die Potenziale im Repowering ausschöpfen, indem

  1. der Planungsvorbehalt in Bestandsflächen ausgesetzt wird;
  2. die Genehmigungsfähigkeit festgestellt ist, wenn die artenschutzrechtliche Situation unverändert bleibt oder sich verbessert;
  3. die BImSchG-Genehmigung im Repowering auf eine Änderungsanzeige beschränkt wird;
  4. die Kommune beteiligt wird und einen zusätzlichen Anreiz durch eine Anhebung der kommunalen Beteiligung auf 0,3 Cent pro eingespeister kWh erhält.

„Heute geht es darum, einerseits kurzfristig wirksame Schritte für einen unmittelbaren Hochlauf des Zubaus der Windenergie zu gehen und andererseits durch mittel- und langfristige Maßnahmen den Ausbaupfad zu verstetigen. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Potenziale auch nutzbar sind. An Land müssen mindestens 2% der Fläche auch bebaubar und am Ende tatsächlich nutzbar sein. Uns helfen keine Anlagen die zwar in der Landschaft stehen, aber am Ende wegen pauschaler Abschaltauflagen keine Energie produzieren. Das können wir uns nicht länger leisten.

Es braucht jetzt eine schnelle, pragmatische Herangehensweise. Die russische Aggression in der Ukraine stellt eine Zeitenwende dar. Dies muss sich in der deutschen Energiepolitik merklich niederschlagen. Die Windenergiebranche steht bereit. Es ist Zeit, zu handeln“, machte Hermann Albers deutlich.

Quelle: BWE e.V., 15.03.2022
www.wind-energie.de

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