BEE macht Vorschläge zur kurzfristigen Anpassung des Strommarktdesigns: Flexibilisierung und Finanzierung

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Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat „Vorschläge von Maßnahmen für eine kurzfristige Anpassung des Strommarktdesigns“ unterbreitet. Hintergund ist das aktuelle, durch niedrige Börsenstrompreise bedingte Rekorddefizit auf dem EEG-Konto und die Veröffentlichung der EEG-Umlage 2021, die deutlich zeigen, dass das derzeitige Strommarktdesign nicht für eine überwiegend von Erneuerbaren Energien getragene Versorgung geeignet ist. Die Vorschläge zur Finanzierung und Flexibilisierung des Strommarkts, die in Zusammenarbeit mit den Energieinstituten Energy Brainpool, IZES, Enervis und IKEM entstanden sind, stellte Dr. Simone Peter, Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), heute in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Fabian Huneke von Energy Brainpool vor. „Die Erneuerbaren Energien sind in den letzten 20 Jahren zur wichtigsten Stromquelle in Deutschland geworden. Sie tragen die Hauptverantwortung für unsere Energieversorgung, daher muss das Strommarktdesign auf ihnen fußen und die Kostenvorteile an die Verbraucher weitergegeben werden“, erklärt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Die hohe Einspeisung Erneuerbarer Energien und die geringere Stromnachfrage, verstärkt durch die Corona-Pandemie, führen aktuell zu stark sinkenden Börsenstrompreisen. Dadurch steigt die Differenz zwischen dem Marktwert des erneuerbaren Stroms und der EEG-Vergütung, die über die EEG-Umlage ausgeglichen werden muss. Verschärft wird die Lage zusätzlich durch die stark gestiegene Zahl privilegierter, stromintensiver Unternehmen sowie den durch den zum Teil von der EEG-Umlage befreiten, hohen Eigenverbrauch dieser Unternehmen. Aktuell sind 2.202 Unternehmen mit 116 TWh Stromverbrauch privilegiert, deren Begünstigung sich mittlerweile auf 5 Milliarden Euro beläuft. „Die EEG-Umlage ist so zu begrenzen, dass die Strompreise nachhaltig gesenkt werden. Deswegen bekräftigen wir unseren Vorschlag, die Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt zu finanzieren, mit einer Ersparnis von 1,5 Cent je Kilowattstunde, sowie die Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum zu senken, mit einer Ersparnis von 2 Cent je Kilowattstunde. Denn es bleibt fraglich, ob die Querfinanzierung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz zeitnah von der EU-Kommission genehmigt wird“, so Peter. Besser geeignet wäre die Finanzierung über eine nationale CO2-Bepreisung im Strommarkt.

Eine weitere Herausforderung, auf welche das aktuelle Strommarktdesign noch keine Antwort hat, ist der Anstieg negativer Strompreise. Darauf hatte der BEE bereits 2012 hingewiesen. „Um die Folgen negativer Strompreise auf die Erlössituation der wetterabhängigen Erneuerbaren Energien zu begrenzen, müssen Anreize für eine Flexibilisierung von Stromangebot und -nachfrage gesetzt werden“, so Peter. Hierzu brauche es 1. mehr Verbraucherflexibilität, indem die Industrie angeregt wird, die Deckung der eigenen Nachfrage an die Einspeisung aus Erneuerbaren Energien auszurichten; 2. mehr Erzeugerflexibilität; 3. weniger Einspeisung aus inflexiblen fossilen Kraftwerken und 4. die vermehrte Nutzung von Speichern. Sinnvoll sei es in diesem Zusammenhang, Anreize für Lastverschiebungen zu setzen, die Stromnebenkosten für Stromspeicher zu befreien und die Stromnebenkosten zu dynamisieren.

Der BEE zeigt Maßnahmen auf, um die genannten drei Herausforderungen stringent anzugehen – die Senkung der EEG-Umlage, die Flexibilisierung des Stromsystems und die Stabilisierung der Markterlöse von Erneuerbaren-Anlagen. „Die Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden. Sie würden eine zeitnahe Entlastung schaffen und gleichzeitig eine geordnete Neujustierung des Strommarktdesigns für die erneuerbar getragene Energieversorgung vornehmen“, so Peter abschließend. Da es eine langfristige Reform des Strommarktes brauche, arbeite der BEE an einer nachfolgenden Grundlagenstudie, die mittelfristig den Weg für eine sinnvolle und Erneuerbare Energien fördernde Weiterentwicklung des Strommarktdesigns aufzeigen soll.

Weiterführende Informationen: Das Vorschlagspapier „Vorschlag von Maßnahmen für eine kurzfristige Anpassung des Strommarktdesigns“ finden Sie hier.

Quelle: BEE e.V., 26.10.2020
www.bee-ev.de

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