Bund-Länder-Kooperationsausschuss: Flächenausweisung stagniert, Totalausfall im Süden

BWE

Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss hat seinen aktuellen Bericht zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien veröffentlicht. Auch im Berichtsjahr 2022 wurden die negativen Trends, wie die unzureichende Flächenausweisung und die Verschärfung des Nord-Süd-Gefälles, noch nicht aufgebrochen.

„Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss soll eine bundeseinheitliche Evaluation zum Stand des Ausbaus der Windenergie liefern. Neben dem Zubau der Vergangenheit ist der Blick auf Flächenausweisungen und Genehmigungen daher entscheidend, da sich darin der zukünftige Ausbau ablesen lässt. Der Bericht weist dabei erneut auf den deutlichen Nachholbedarf der südlichen Bundesländer hin. Hier muss dringend die Kehrtwende eingeleitet werden. Es bleibt zu hoffen, dass Bayern den Zielen im gestern vorgestellten Koalitionsvertrag jetzt auch Taten folgen lässt“, so Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE.

Besonders bedenklich ist, dass beim wichtigen Thema der Flächenbereitstellung noch keine Fortschritte gegenüber dem vorherigen Bericht zu erkennen sind. Insgesamt waren zum Stichtag am 31. Dezember 2022 zwischen 0,81 und 0,89 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen. Allein zur Erreichung des Zwischenziels für 2027 müsste also eine Verdoppelung der anrechenbaren Flächen erreicht werden. Große Hemmnisse bei der Flächenbereitstellung sind die langen Planungsverfahren und Fragen der Rechtssicherheit. Der Vorrang der erneuerbaren Energien wurde zwar in § 2 des EEG festgehalten, dennoch gibt es immer noch Zielkonflikte bei der Planung. Vor allem bei Artenschutz, militärischen Belangen, ziviler Luftfahrt und Wetterradaren sind die Bremsen noch nicht gelöst.

Bärbel Heidebroek: „Aktuell ist Hessen das einzige Bundesland, das seinen Flächenbeitragswert für 2027 schon erreicht, Schleswig-Holstein erreicht das Ziel fast. Allerdings sind gerade in diesen beiden Ländern alle Flächen beklagt. Einige Länder haben bereits damit begonnen, die Flächenziele gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz umzusetzen, vereinzelt sollen die Ziele auch vorgezogen werden. Das tut auch dringend Not. Flächen sind die Grundvoraussetzung für Genehmigungsanträge; nur positiv beschiedene Genehmigungen schlagen sich auch tatsächlich als Aufträge in den Büchern der Unternehmen nieder. Die Unternehmen brauchen aber diese Sicherheit, um ihre Investitionen für die kommenden Jahre planen zu können.“

Das Volumen an Neugenehmigungen im Jahr 2022 war mit 4.578 MW vergleichbar mit dem Niveau des Vorjahres (4.501 MW). Damit bleibt das Volumen auch weiterhin zu niedrig, um die Ziele des EEG zu erreichen. Für 2023 ist hier eine positive Entwicklung zu erkennen: Bereits nach neun Monaten wurden 5.243,9 Gigawatt neu genehmigt. Die Dauer der Genehmigungsverfahren bleibt allerdings der Hemmschuh beim Ausbau der Windenergie. Laut dem Bericht dauerten Genehmigungsverfahren 2022 ab Ersteinreichung der Unterlagen im Schnitt 22 Monate.

„Der Bericht stellt fest, was die Branche schon seit langer Zeit bemängelt. Die Genehmigungsverfahren sind zu lang und komplex, es fehlt oft an klaren Vorgaben für die nachgeordneten Behörden, wie die neuen Gesetze des Bundes umzusetzen sind. Die im Bericht aufgenommene Einforderung eines Leitfadens zum Bundesnaturschutzgesetz unterstützen wir ausdrücklich. Gleiches gilt für die Feststellung, dass die Digitalisierung der Verfahren und die personelle Ausstattung der Behörden deutlich verbessert werden müssen. Das alles ist nicht neu. Es muss deshalb Ziel aller Bemühungen sein, dass derartige Forderungen im nächsten Bericht nicht erneut zu lesen sind“, machte Bärbel Heidebroek deutlich.

Link zum Bericht

Quelle: BWE e.V., 27.10.2023
www.wind-energie.de

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