NEUE LANDESBAUORDNUNG BRINGT ERNEUERBARE ENERGIEN NACH VORN

In seiner gestrigen Plenarsitzung hat der nordrhein-westfälische Landtag die Änderung der Landesbauordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Vorausgegangen war der Überarbeitung dieses umfassenden Regelwerks ein Beratungsprozess über mehrere Monate hinweg, in den sich der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) intensiv eingebracht hat.

„Die Novelle der Bauordnung hat mit der abschließenden Beratung und dem Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ihren letzten Schliff erhalten“, zeigt sich Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, mit dem beschlossenen Gesetz zufrieden. Für die zwei wesentlichen Erneuerbaren Energieträger, Wind und Solar, bringt die neue Bauordnung aus Sicht des LEE NRW wesentliche Verbesserungen:
Die Abstandsbaulasten für Windenergieanlagen werden deutlich reduziert: Von 50 Prozent der Gesamthöhe der Anlage auf 30 Prozent – bzw. 20 Prozent in Gewerbe- und Industriegebieten. Während zu Wohngebäuden unverändert die bundesgesetzlichen, strengen Auflagen des Immissionsschutzes und des Baugesetzbuchs gelten, ermöglicht diese Änderung, dass Windenergieanlagen künftig näher an unbewohnte Gebäude und Grundstücksgrenzen heranrücken können. Mildenberger: „Für Gewerbe- und Industriebetriebe, die sich selbst mit nachhaltigem Strom versorgen möchten, stellt das eine erhebliche Verbesserung dar.“

Weiter hebt der LEE NRW die im Koalitionsvertrag angekündigte und jetzt eingeführte Solardachpflicht hervor. „Jeder Neubau wird verpflichtend eine Solaranlage auf dem Dach haben müssen und auch Dachsanierungen sollen bald mit dem Zubau einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage einhergehen, so wird Solar auf dem Dach zum neuen Normal.“ Das ist eine gute Entwicklung, die die Energiewende voranbringen wird. Und es ist folgerichtig, dass diese Pflicht vor allem auch für staatliche Liegenschaften und Gewerbeimmobilien gilt“, bilanziert Mildenberger.

Für die energetische Modernisierung des Wohnens gibt es zwei weitere wichtige Entlastungen: Die Außengeräte von Wärmepumpen müssen künftig keinen Mindestabstand mehr zur Grundstücksgrenze einhalten, was die Aufstellung in beengten Verhältnissen wie Reihenhaussiedlungen wesentlich erleichtern wird.
Ebenfalls entfällt endlich die Abstandserfordernis von Solaranlagen zu Brandwänden. Somit können die Dachflächen benachbarter Häuser wesentlich besser genutzt werden.

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 27.10.2023
www.lee-nrw.de

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