Nationale Klimaziele müssen an höheres EU-Ziel zur Treibhausgasminderung angepasst werden

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Der EU-Umweltrat hat heute das EU-Klimaschutzgesetz sowie das darin enthaltene neue Klimaschutzziel beschlossen, das eine Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent bis 2030 vorsieht. „Nach Klimaschutzgesichtspunkten wäre eine Erhöhung des Ziels auf mindestens 60 Prozent nötig gewesen. Immerhin wird die vereinbarte Hochstufung des Klimaziels nun rechtlich abgesichert und noch vor Jahresende als neue Verpflichtung unter dem Pariser #Klimaabkommen an die Vereinten Nationen gesendet“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter.

Nicht nachvollziehbar sei hingegen, dass Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Anpassung der nationalen #Klimaschutzziele angesichts der höheren EU-Vorgaben nicht für notwendig halte. „Ohne die Anpassung der nationalen Ziele wird Deutschland die Einhaltung der neuen EU-Vorgabe noch weniger ernst nehmen. Selbst die Einhaltung des derzeitigen deutschen Klimaziels ist noch längst nicht sicher und der Weg mit ambitionierten Maßnahmen noch nicht geebnet. Wie soll dann eine ambitioniertere Zielhöhe erklommen werden, ohne dass ein höheres nationales Ziel beschlossen wird und dies in entsprechende Sektorziele für Strom, Wärme, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft heruntergebrochen wird. Dazu gehört auch, deutlich höhere Ausbaupfade für #Erneuerbare #Energien für alle Sektoren festzulegen. Die #Erneuerbaren Energien sind die Schlüsseltechnologien für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft und damit für das Erreichen der Klimaziele und für einen zukunftsfähigen Industriestandort,“ so Peter.

Um ihren Ausbau endlich wieder auf Spur zu bringen und deutlich anzuheben, brauche es antreibende Ziele – sektorenspezifisch verankert im EEG für den Stromsektor, im Treibhausgasminderungsgesetz für den Verkehrssektor und einem deutlich ambitionierteren Ordnungsrahmen sowie CO2-Preis im Wärmesektor. Außerdem müsste der Ausstieg aus den fossilen Energien – von Gasheizung bis Verbrennerauto – mit Ausstiegsdaten versehen werden. In Betracht dessen sei die Vertagung der Erhöhung dieser Ziele im EEG 2021 auf das nächste Jahr umso bedauerlicher. „Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise, die nun auch zunehmend auf EU-Ebene anerkannt wird, ist das auf die lange Bank schieben der neuen Ausbaupfade völlig unangebracht“, so Peter abschließend.

Quelle: BEE e.V., 17.12.2020
www.bee-ev.de

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