Paukenschlag aus Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht untersagt Ländern ausnahmslose Windverbote in Waldgebieten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass ein Gesetz in Thüringen, das Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos verbietet, unvereinbar mit dem Grundgesetz ist. Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Ausbau der Windenergie, sagt BWE-Präsident Hermann Albers.

„Die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter ist ein Paukenschlag. Das Gericht hat festgestellt, dass Thüringen, aber auch den restlichen Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt, um den Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten ausnahmslos zu verbieten. Das ist ein wichtiges Signal für die Bereitstellung der dringend benötigten Flächen“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.

Große Teile der Wirtschaftsforste in Deutschland sind in Folge des fortschreitenden Klimawandels in einem schlechtem Zustand. Windenergieanlagen sind eine Möglichkeit, den Umbau der Forstwirtschaft zu ermöglichen. Flächen, die durch Trockenheit, Krankheit oder Schädlingsbefall stark geschädigt sind, können für die Windenergie genutzt und über die Erträge wieder aufgeforstet werden. Der Bundesverband WindEnergie plädiert daher dafür, Flächen in Wirtschaftsforsten zur Nutzung für die Windenergie freizugeben. Mittels vertraglich festgelegter Wiederaufforstungsmaßnahmen kann die Windenergie einen starken Beitrag zur Steigerung der Biodiversität leisten, da Wirtschaftsforste häufig Monokulturen sind. Von den insgesamt 11,4 Millionen Hektar Waldfläche in Deutschland sind aktuell nur weniger als 0,01 Prozent für die Windenergie ausgewiesen.

Zur Verhandlung kam es, weil mehrere Waldeigentümer gegen das entsprechende Gesetz in Thüringen geklagt hatten und dieses als einen unverhältnismäßig hohen Eingriff in ihr Privateigentum kritisierten.

Weitere Informationen zur Windenergie im Wald finden Sie hier.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

Quelle: BWE e.V., 10.11.2022
www.wind-energie.de

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