BEE begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nachbesserung des deutschen Klimaschutzgesetzes

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Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Klage von Klimaschützern reagiert und das deutsche Klimaschutzgesetz als in Teilen verfassungswidrig beurteilt. Damit greift das Gericht die Appelle von Wissenschaftlern und Umweltorganisationen auf, die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Pariser Klimaziele nachzubessern. „Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht heute den Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Und: Klimaschutz ist ein Grundrecht! Dieses Urteil ist deshalb ein wichtiges Signal für den Klimaschutz und die Energiewende. Es muss nun präzise geregelt werden, wie der Pfad zur Klimaneutralität auch nach 2030 erreicht werden kann. Klare Zielvorgaben zur Treibhausgas-Minderung sind erforderlich, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Das Gericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletzend. „Die bisherigen Klimaziele bis 2030 sind nicht ansatzweise ambitioniert genug, um zunächst die Teilziele zu erreichen und Deutschland auf dem Weg der Klimaneutralität maßgeblich voranzubringen. In Folge dessen werden nach 2030 entsprechend größere Schritte notwendig sein, die dann mit deutlich ambitionierteren Maßnahmen verknüpft werden müssen. Wir müssen hier bereits heute langfristig denken: Ökonomie und Ökologie funktionieren gemeinsam, stärken den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Je schneller die Weichen für eine emissionsfreie Zukunft gestellt werden, desto mehr können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen langfristig davon profitieren. Deshalb sind die Erneuerbaren Energien als zentraler Schlüssel für den Klimaschutz anzuerkennen und entsprechende Instrumente für deren Ausbau in allen Sektoren endlich auf den Weg zu bringen“, so Peter abschließend.

Quelle: BEE e.V., 29.4.2021
www.bee-ev.de

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