BEE-Rückblick 2020 – Das Jahr der mutlosen Energiepolitik

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„Mit dem Beschluss der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) klang das Jahr der energiepolitischen Mutlosigkeit aus. Für keinen Sektor wurden Weichen gestellt, die die Einhaltung der Klimaziele garantieren. Auch wenn manches Gesetz auf den Weg gebracht wurde, so blieben das EEG für den Stromsektor, das Gebäudeenergie- und das Brennstoffemissionshandelsgesetz für den Wärmesektor oder das Treibhausgasminderungsgesetz für den Verkehrssektor weit unter ihren Möglichkeiten. Dabei haben sich die Erneuerbaren im Krisenjahr 2020 als krisenresilient erwiesen und könnten jetzt wichtiger Konjunkturmotor für den Industriestandort sein. Stattdessen wurde mit den Ausschreibungen für Stilllegungsprämien für Kohlekraftwerke, die ohnehin nicht mehr rentierlich zu betreiben sind, die Energiewendepolitik ins Absurde geführt. Konsistente Energiepolitik geht anders“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Im Superwahljahr 2021 werde sich zeigen, wer Energiewende und Klimaschutz am besten auf die politische Agenda bringe. Dafür brauche es einen politischen Wettbewerb um konkrete Umsetzungskonzepte, denn die Technologien seien sektorübergreifend vorhanden. „Die Energiewende muss dringend wieder auf den Beschleunigungsstreifen, und deshalb ist nach dieser energiepolitisch weitgehend verschenkten Legislatur eine Legislatur des Aufbruchs für Klimaschutz und für einen modernen Zukunftsstandort überfällig“, so Peter.

“Auch wenn die Erneuerbaren Energien 2020 gut 46 Prozent des Bruttostromverbrauchs deckten, wären wir ohne die dramatischen Einbrüche beim Zubau der letzten Jahre schon viel weiter. Es muss jetzt darum gehen, eine gigantische Ökostromlücke bis 2030 angesichts wachsender Ökostrombedarfe für Elektromobilität, Grünen Wasserstoff und Wärmepumpen zu vermeiden. Klar ist aber schon heute: Die Erneuerbaren Technologien haben sich als die tragende Säule der Energiewirtschaft etabliert und übernehmen die zentrale Verantwortung im neuen Stromsystem. Das neue Strommarktdesign gilt es jetzt ebenso zu gestalten wie eine Reform der Abgaben und Umlagen. Denn wir müssen in den kommenden Jahren endgültig Abschied von fossilen Energieträgern nehmen, erst im Stromsektor und nachfolgend in den Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie“, so Peter.

Ein gutes Signal gab es 2020 für die europäischen Klimaschutzziele mit dem Beschluss des EU-Parlaments, die Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um 60 Prozent zu mindern. „Eine entsprechende Festlegung erwarten wir auch als Ergebnis der Trilog-Verhandlungen, auch wenn sich der EU-Umweltrat auf minus 55 Prozent verständigt hat. Auf jeden Fall muss eine Umsetzung in die nationalen Gesetzgebungen erfolgen und damit eine deutliche Anhebung des Klimaziels 2030. Daraus abgeleitet heißt das für 2030 ein Anteil von 80 Prozent Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung mit entsprechend ambitionierten Ausbaupfaden, die im EEG 2021 zu verankern sind, ein Mindestanteil für Erneuerbare Energien im Verkehrssektor von 50 Prozent plus Ausstiegsdatum für den fossilen Verbrennungsmotor, eine umfassende Offensive für die Wärmewende und Umsetzung der EU-‚Renovation Wave‘ inklusive Nachbesserungen bei Gebäudeenergie- und Brennstoffemissionshandelsgesetz, sowie eine Industrieversorgungsstrategie auf Basis Erneuerbarer Energien“, so Peter weiter.

„Es braucht einen deutlichen Impuls für den heimische Markthochlauf zur Produktion Grünen Wasserstoffs, der bevorzugt im Industriesektor einzusetzen ist, sofern die Erneuerbaren dort nicht direkt zum Einsatz kommen können. Die in der EEG-Novellierung angekündigte Verordnung zur Festlegung der Kriterien für Grünen Wasserstoff und die systemdienliche Fahrweise von Elektrolyseuren ist jetzt zügig zu erlassen. Bei der EEG-Umlagebefreiung für Wasserstoff muss nachjustiert und die nationale Wasserstoffstrategie mitgedacht werden, sodass ausschließlich Grüner Wasserstoff auf Basis 100 Prozent Erneuerbarer Energien von der EEG-Umlage befreit wird“, so BEE-Präsidentin Peter.

Bis Mitte des Jahres 2021 muss zudem die europäische Richtlinie RED-ll in nationales Recht umgesetzt werden. „Erste kleine Schritte sind getan, aber es braucht nach wie vor verbindliche Regeln zur Stärkung der Bürgerenergie, etwa durch die Umlagebefreiung des Eigenverbrauchs, die erweiterte Ausschreibungsbefreiung für Bürgerenergieprojekte, die Gleichsetzung von Mieterstrom mit Eigenversorgung und die Förderung von ‚energy sharing‘ zur gemeinschaftlichen Energieversorgung. Die Bundesregierung darf hier nicht bis zur letzten Minute warten, sondern sollte die Umsetzung im 1. Quartal 2021 abschließen“, so Peter.

Quelle: BEE e.V., 28.12.2020
www.bee-ev.de

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