Instrumentenmix für den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin erforderlich – rein marktbasiert wird das Ökostromziel verpasst – Unsicherheit wächst

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Wie eine aktuelle Analyse von Aurora Energy Research zeigt, ist weiterhin ein Mix aus Marktinstrumenten, Ordnungsrecht und Förderung notwendig, um Erneuerbare Energien im Stromsektor bestmöglich voranzubringen. „Dass der Umstieg auf einen rein marktgetriebenen Ausbau nicht vereinbar mit dem 65-Prozent-Ziel ist – es sei denn mit extrem hohen CO2-Preisen – macht die Notwendigkeit eines tragfähigen EEG umso deutlicher“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), die Ergebnisse der Aurora-Studie.

Die Studie bekräftige die Kritik des BEE, dass die im EEG festgeschriebenen Ziele für den Erneuerbaren-Ausbau, die Prognosen für die Entwicklung des Strombedarfs und das Bestreben, in einigen Jahren zu einem marktgetriebenen Ausbau überzugehen, kritisch zu reflektieren seien. Es besteht die Gefahr, dass sich das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 einen Grünstromanteil von 65 Prozent zu erreichen, nicht erreichen lässt. Die Bundesregierung habe sich selbst verpflichtet, in diesem Frühjahr nochmals tätig zu werden. Diese Korrektur müsse die Anpassung der EU-Klimaziele ebenso berücksichtigen wie einen steigenden Bruttostrombedarf durch die wachsende Sektorenkopplung. Deswegen sei ein nationales Ausbauziel von 80 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor bis 2030 und die entsprechende Anpassung der Ausbau- und Ausschreibungsmengen notwendig, so Peter. 

Zudem müssten Hürden im Gesetz, die der Entfesselung der Erneuerbaren entgegenstehen, beseitigt werden. Dazu zählten die weitreichenden Änderungen des Ausschreibungsdesigns zum Nachteil einzelner Erneuerbarer-Energien-Technologien, die kurzfristig in die EEG-Novelle 2021 einflossen. Unter Verweis auf das EU-Beihilferecht wurde nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen. Vor allem die Windenergie sei davon betroffen, dass eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung das Volumen gekürzt wird. Genauso kontraproduktiv sei die endogene Mengensteuerung bei der Bioenergie. Bei der Photovoltaik sei die Wahlmöglichkeit, ab 300KW an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 Prozent des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse. „So wird Wettbewerb ins Absurde geführt und die Branche zusätzlich verunsichert“, so Peter.

Die Bundesregierung solle die Warnungen aus der Branche und von Analysten ernst nehmen, dass ohne ambitioniertere Ausbauziele im EEG die Zielverfehlung beim Klimaschutz drohe. Dies schade auch dem Wirtschaftsstandort. „Es muss jetzt darum gehen, Erneuerbare in allen Sektoren zu entfesseln und regionale Wertschöpfung zu fördern. Es gibt kaum ein besseres Konjunkturprogramm“, so Peter abschließend.

Quelle: BEE e.V., 2.2.2021
www.bee-ev.de

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